Das DVGW-Merkblatt G 494 wurde von Projektkreis “Schallschutz an Geräten und Anlagen zur Gas-Druckregelung und Gasmessung” im DVGW-Technischen Komitee “Anlagentechnik” überarbeitet. Es soll die Hersteller und Betreiber von Anlagen für die Gas-Druckregelung und -Messung in die Lage versetzen, bereits bei der Planung von neuen Gasanlagen die Anforderungen an den Schallschutz sicher einzuhalten und bei der Beseitigung von Lärmursachen an bestehenden Anlagen aktiv mitzuwirken.
Das DVGW-Merkblatt G 494 gilt für primäre und sekundäre Schallschutzmaßnahmen an Gas-Druckregelanlagen, die nach DVGW-Arbeitsblatt G 491 errichtet und betrieben werden, sowie an Gasmessanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 492. Die in diesem Merkblatt aufgezeigten Schallschutzmaßnahmen gelten sinngemäß auch für Gasmess- und Regelanlagen im Geltungsbereich der DVGW-TRGI (DVGW-Arbeitsblatt G 600).
Das Merkblatt G 494 behandelt Schallemissionen im für Menschen hörbaren Bereich. Schallemissionen im Ultraschallbereich, die Einfluss auf die Funktion von Durchflussmessgeräten haben können, werden in diesem Merkblatt nicht behandelt. Ebenfalls nicht behandelt werden Schallemissionen im Infraschallbereich. Die Schallemissionen von Kraft- und Arbeitsmaschinen (Verdichter, Pumpen, Lüftungseinrichtungen und deren Antriebe, Motoren, Armaturenantriebe) und Heizungsanlagen zur Erdgasvorwärmung werden in diesem Merkblatt nicht behandelt, müssen aber bei der Planung von Anlagen berücksichtigt werden.
Die Entspannung von Gasen in Gas-Druckregelgeräten ist mit Geräuschbildung verbunden, die recht beträchtlich sein kann. Auch in Geräten zur Messung des Durchflusses kommt es – je nach Messprinzip – zu mehr oder weniger starker Geräuschentwicklung. Rechtliche Auflagen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes und des Arbeitsschutzes verpflichten den Anlagenbetreiber, die zulässigen Schallemissionen von Gasanlagen einzuhalten. Da die “Entlärmung”, insbesondere eine nachträgliche, in aller Regel nicht unbeträchtliche Kosten verursacht, sind die verschiedenen anlagen- und auch gerätespezifischen Ergänzungen und Eingriffe nicht nur technisch zu optimieren, sondern auch vom wirtschaftlichen Aufwand her aufeinander abzustimmen.
Bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der ersten Ausgabe des DVGW-Hinweises G 494 im Jahr 1981 waren die physikalischen Abläufe und technischen Bedingungen bei der Schallentstehung und -ausbreitung, auch durch entsprechende DVGW-Forschungsvorhaben, so weit geklärt, dass die Hersteller von Gas-Druckregel- und Messgeräten Lösungen zur weitgehenden Beseitigung der Lärmursachen – auch an der Lärmquelle – anbieten konnten. Die entsprechenden technischen Maßnahmen und die Verfahren zur Ermittlung und Reduzierung von Schallemissionen im Anlagenbereich haben sich in der Praxis bewährt.
Grafische Verfahren zur Ermittlung der zu erwartenden Schallemission von Geräten und zur Schallfortpflanzung im Anlagenbereich sind inzwischen durch numerische Verfahren ergänzt worden. Den Herstellern stehen numerische Modelle zur Vorausberechnung der zu erwartenden Schallemissionen ihrer Geräte bei bestimmten Betriebszuständen zur Verfügung, wobei diese die hierbei einzusetzenden Parameter aufgrund ihrer Erfahrungen anpassen und so zuverlässige Aussagen treffen können. Auf eine detaillierte Darstellung der Ermittlung der Schallemissionen der Geräte wurde verzichtet, da diese den Herstellern obliegt. Stattdessen wurden die erforderlichen Angaben an der Schnittstelle zwischen Gerätelieferanten und Anlagenbau genau beschrieben, da eine entsprechend aussagekräftige Spezifikation für die Vorhersage der Schallemission der Gesamtanlage unverzichtbar ist.
Darüber hinaus haben sich die normativen Grundlagen weiterentwickelt. So wurden die Festlegungen zahlreicher VDI-Richtlinien in europäische oder internationale Normen übernommen. Die im DVGW-Merkblatt G 494 zusammengefassten Schallschutzmaßnahmen werden dem Gasfach zur Anwendung empfohlen.
Gegenüber DVGW-Hinweis G 494:1981-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Aktualisierung der normativen Verweise und Rechtsbezüge;
- Inhaltliche Anpassung an den Stand der Technik;
- Umstellung der Struktur des Dokumentes;
- Ersatz der Angaben zur Abschätzung von Entspannungsgeräuschen durch eine Beschreibung der erforderlichen Angaben der Gerätehersteller zur Schallemission der Geräte;
- Streichung der konischen Aufweitung als Maßnahme zur Schallreduzierung an Rohrleitungen;
- Bereinigung der Tabelle 1 mit den Beispielen zu Schalldämmmaßen gebräuchlicher Baumaterialien und Bauelemente;
- Streichung des Musters für ein Schallmessprotokoll;
- weitere redaktionelle Überarbeitung.
Ausgabe 2/18