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Rechtsurteil im Bereich Gasversorgung: Open Grid und Gasunie dürfen Aufträge direkt vergeben

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle hat entschieden, dass private Gasnetzbetreiber keine öffentlichen Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Es ist ein weitreichendes Urteil für den Gasmarkt, denn künftig können Unternehmen Aufträge direkt an Bieter vergeben, ohne ein vorgeschaltetes Vergabeverfahren anzustrengen. (AZ.:13 Verg 7/13)

von | 27.08.13

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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle hat entschieden, dass private Gasnetzbetreiber keine öffentlichen Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Es ist ein weitreichendes Urteil für den Gasmarkt, denn künftig können Unternehmen Aufträge direkt an Bieter vergeben, ohne ein vorgeschaltetes Vergabeverfahren anzustrengen. (AZ.:13 Verg 7/13) Beschwerdeführer waren die beiden Erdgastransportgesellschaften Open Grid und Gasunie Deutschland. Ursprung des Konflikts ist die Ausschreibung für die Erweiterung des sogenannten Weser-Dükers nördlich von Bremen. Durch solche Unterführungen werden Versorgungsleitungen, aber eben auch Gasleitungen, unter Straßen, Deichen und Flüssen geleitet. Ungewöhnlich bei dieser Ausschreibung war, dass es mit Open Grid und Gasunie zwei Auftraggeber gibt. Ein unterlegener Bieter im Vergabeverfahren, die Ingenieursbaugesellschaft Wayss & Freitag, hatte einen Nachprüfungsantrag gestellt. Die Vergabekammer Niedersachsen in Lüneburg gab ihr in der erster Instanz recht, indem sie bestätigte, dass private Versorger keine Sektorenauftraggeber seien. Daraufhin legten Open Grid und Gasunie Beschwerde vor dem OLG Celle ein. Der Vergabesenat begründete seine jetzige Entscheidung damit, dass sich der Energiemarkt mittlerweile voll entwickelt und liberalisiert habe und somit kein besonderes Recht mehr gelte. Die Entscheidung ist weitreichend für die Erdgasbranche. Denn bislang bewegten sich die in Deutschland tätigen Unternehmen und Dienstleister bezüglich ihrer Eigenschaft als Auftraggeber in einer rechtlichen Grauzone.

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle hat entschieden, dass private Gasnetzbetreiber keine öffentlichen Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Es ist ein weitreichendes Urteil für den Gasmarkt, denn künftig können Unternehmen Aufträge direkt an Bieter vergeben, ohne ein vorgeschaltetes Vergabeverfahren anzustrengen. (AZ.:13 Verg 7/13)

Beschwerdeführer waren die beiden Erdgastransportgesellschaften Open Grid und Gasunie Deutschland. Ursprung des Konflikts ist die Ausschreibung für die Erweiterung des sogenannten Weser-Dükers nördlich von Bremen. Durch solche Unterführungen werden Versorgungsleitungen, aber eben auch Gasleitungen, unter Straßen, Deichen und Flüssen geleitet. Ungewöhnlich bei dieser Ausschreibung war, dass es mit Open Grid und Gasunie zwei Auftraggeber gibt.

Ein unterlegener Bieter im Vergabeverfahren, die Ingenieursbaugesellschaft Wayss & Freitag, hatte einen Nachprüfungsantrag gestellt. Die Vergabekammer Niedersachsen in Lüneburg gab ihr in der erster Instanz recht, indem sie bestätigte, dass private Versorger keine Sektorenauftraggeber seien. Daraufhin legten Open Grid und Gasunie Beschwerde vor dem OLG Celle ein.

Der Vergabesenat begründete seine jetzige Entscheidung damit, dass sich der Energiemarkt mittlerweile voll entwickelt und liberalisiert habe und somit kein besonderes Recht mehr gelte. Die Entscheidung ist weitreichend für die Erdgasbranche. Denn bislang bewegten sich die in Deutschland tätigen Unternehmen und Dienstleister bezüglich ihrer Eigenschaft als Auftraggeber in einer rechtlichen Grauzone.

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