Das DVGW-Arbeitsblatt G 497 wurde vom Technischen Komitee „Verdichteranlagen“ erarbeitet. Es gilt in Deutschland zusätzlich zur DIN EN 12583 für Verdichterstationen mit einer installierten Gesamtkupplungsleistung der Verdichterantriebe von mehr als 1 MW, die für die Verdichtung von Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 der Gasversorgung für einen zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar ausgelegt und so automatisiert sind, dass sie ohne ständige Überwachung durch vor Ort befindliches Personal betrieben werden können.
Dieses Arbeitsblatt gilt für neue Verdichterstationen und für neue Verdichtereinheiten in bestehenden Verdichterstationen. Falls Änderungen/Modifikationen an bestehenden Anlagen erfolgen, sind die Anforderungen dieses Arbeitsblattes angemessen zu berücksichtigen.
Dieses Arbeitsblatt ist eine detailliertere Technische Regel im Sinne des Anwendungsbereichs der DIN EN 12583 und konkretisiert die nach der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV) zu beachtenden Anforderungen.
Es gilt nicht für:
- Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung im Sinne des EnWG;
- die Einspeisung aufbereiteter Biogase in Gastransport- und Verteilungssysteme, die mit Gasen der 2. Gasfamilie nach G 260 betrieben werden, sowie für die Rückspeisung dieser Gase in vorgelagerte Gasversorgungsnetze.
Bei der Novellierung des vorliegenden Arbeitsblattes fanden neue gesetzliche Regelungen und aktuelle Normen und Technische Regeln Beachtung. Der Geltungsbereich des Energierechts, der nach allgemeinem Verständnis zugunsten eines weiten Begriffs der Energieanlagen auch die dem sicheren Betrieb der Energieanlagen dienenden Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen umfasst, wurde berücksichtigt. Danach gehören zu den Energieanlagen auch die mit diesen in einem funktionalen und sicherheitstechnischen Zusammenhang stehenden Einrichtungen und Anlagenkomponenten der Verdichterstation. Die Aufgaben des Sachverständigen wurden im Abschnitt 7.8 dezidiert niedergelegt.
Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 497:2008-01 und dem 1. Beiblatt 2009-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Das Regelwerksdokument wurde vollständig überarbeitet und das 1. Beiblatt in das Arbeitsblatt aufgenommen.
- Die Struktur wurde zur besseren Lesbarkeit an DIN EN 12583:2014 angepasst. Anforderungen, die bereits in der DIN EN 12583 formuliert sind, wurden gestrichen, um Doppelregelungen zu eliminieren.
- Die Anforderungen an den Explosionsschutz wurden auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Anforderungen neu formuliert.
- Hinweise zur Vermeidung von unzulässigen Schwingungen an Rohrleitungsanlagen wurden mit Verweis auf die einschlägigen VDI-Richtlinien aufgenommen.
- Der Abschnitt Entspannungs- oder Ableitungssystem wurde weiter detailliert und ein Verweis auf DIN EN ISO 23251 ergänzt.
- Der Abschnitt Absperreinrichtungen wurde weiter detailliert.
- Ergänzende Anforderungen zur Pumpverhütung bei Turboverdichtern wurden neu aufgenommen.
- Im Abschnitt Zustandsüberwachungssystem wurde ein Hinweis bezüglich der Informationssicherheit aufgenommen.
- Anforderungen zur Verhinderung des Gasaustritts über Kabeldurchführungen durch drucktragende Gehäusewände wurden neu aufgenommen.
- Ergänzende Anforderungen an die Überwachung von Wellenabdichtungssystemen von Gasverdichtern wurden formuliert.
- Einzelheiten zur Ausführung von Druckaufnehmern in Drucküberwachungssystemen wurden festgelegt.
- Die Anforderungen an die Prüfung der Anlagen wurden an die aktuelle Rechtslage – GasHDrLtgV 2011 und BetrSichV 2015 – angepasst.
- Im Abschnitt Instandhaltung wurden die Anforderungen an den Arbeitsschutz an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Ausgabe 7/18
Einspruchsfrist: 28.09.2018