Die Analyse der Überflutungsgefährdung und des Schadenspotenzials durch lokale Starkregen und die Bewertung der daraus resultierenden Überflutungsrisiken sind Inhalt eines Merkblatts, das die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) herausgegeben hat. Der Entwurf mit dem Titel „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Analyse von Überflutungsgefährdungen und Schadenspotenzialen zur Bewertung von Überflutungsrisiken“ enthält Erläuterungen, Empfehlungen und Hinweise für eine methodisch fundierte Bearbeitung der Überflutungsproblematik sowie für die Erarbeitung qualifizierter Planungsgrundlagen zur Entwicklung wirkungsvoller, wirtschaftlich vertretbarer notwendiger Schutzmaßnahmen.
In den zurückliegenden Jahren haben lokal auftretende Starkniederschläge mehrfach schwere Überflutungen mit erheblichen Sachschäden verursacht. Die große Relevanz derartiger Überflutungsereignisse wird durch die mögliche Zunahme von Starkregen als Folge des Klimawandels verstärkt. Zugleich rücken die Ungewissheiten bei den Planungsgrundlagen und Eingangsgrößen zur maßgeblichen Niederschlagsbelastung stärker in den Fokus. Diese Sachverhalte bedingen eine Neuorientierung der bislang auf bestimmte statistische Wiederkehrzeiten ausgerichteten Bemessungsansätze und Nachweiskriterien.
DWA-M 119 baut auf den Vorgaben und Empfehlungen der Norm DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ sowie des Arbeitsblatts DWA-A 118 „Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen“ zur hydraulischen Leistungsfähigkeit dieser Systeme auf. Entsprechend des Anwendungsbereichs des Arbeitsblatts und abweichend vom Gültigkeitsbereich der DIN EN 752 gelten die Ausführungen in erster Linie für öffentliche Entwässerungssysteme. Im übertragenen Sinne können sie aber auch für Bewertungen der Überflutungsgefährdung größerer privater Flächeneinheiten (Gewerbe- und Industriebetriebe, Wohnanlagen usw.) angewandt werden.
Das Merkblatt richtet sich an planende Ingenieure, kommunale Entwässerungsbetriebe und fachlich zuständige Behörden sowie an die mit der Risikokommunikation befassten oder von ihr angesprochenen Gruppen, zum Beispiel kommunalpolitische Entscheidungs- und Funktionsträger, kommunale Fachplanungsstellen, Ämter und Betriebe, betroffene (regionale) Planungsverbände, Straßenbaulastträger, Verkehrsbetriebe, Grundstückseigentümer, Kanalanschlussnehmer und an die Bevölkerung.
Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 119 wird bis zum 30. September 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel: 02242/872 126, E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Entwurf: DWA-Merkblatt M 119
Kategorie: Recht & Regelwerk
Thema: Abwasser
Autor: Redaktion
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