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Aufruf zur Mitarbeit: DWA-M 384

"Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen"

von | 29.09.17

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Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) erarbeitet ein neues Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen“. Interessenten an einer Mitarbeit melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei Josefine Dahmen, dahmen@dwa.de. Im Herbst 2017 wird die „Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in Deutschland“ in Kraft treten und den Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung für große Kläranlagen regeln. Während einer Übergangsfrist von 12 Jahren bleibt die landwirtschaftliche Verwertung jedoch noch für alle Kläranlagen möglich. Für Anlagen zwischen 50.000 EW und 100.000 EW beträgt die Übergangsfrist 15 Jahre und Anlagen unter 50.000 EW können eine landwirtschaftliche oder landschaftsbauliche Verwertung unbefristet fortsetzen. Voraussetzung ist stets die Einhaltung der Vorgaben des Abfall- und Düngerechtes. Weil mit der Düngeverordnung und der Düngemittelverordnung auch im Bereich des Düngerechtes die wesentlichen, die Klärschlammverwertung betreffenden gesetzlichen Grundlagen in 2017 novelliert wurden, ist davon auszugehen, dass die nun vorliegenden rechtlichen Rahmenbedingungen in Ihren Grundzügen mindestens mittelfristig Bestand haben werden. Vor diesem Hintergrund hat der DWA-Fachausschuss KEK-13 „EU-Belange und Strategiekommission Klärschlamm“ beschlossen, die bereits 2006 begonnen Arbeiten zur Erstellung des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen“ in seiner gleichnamigen Arbeitsgruppe KEK-13.1 wieder aufzunehmen. Die Aktivitäten waren damals ausgesetzt worden, um abzuwarten, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine ausreichende Planungssicherheit gewährleisten. Das neue Merkblatt DWA-M 384 wird auf Basis der gesetzlichen Vorgaben Anforderungen an die Qualität der zu verwertenden Schlämme als auch an die Methoden der Ausbringung definieren. Insbesondere den Betreibern der Kläranlagen sowie beauftragten Dritten sollen technische Hinweise zur Umsetzung einer ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung in der Praxis geben werden und Möglichkeiten eines sinnvollen Klärschlammmanagements aufgezeigt werden, wie zum Beispiel die Teilnahme an Qualitätssicherungssystemen. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber von Kläranlagen, an Lohnunternehmen und Maschinenringe, Behörden, Ingenieurbüros sowie an Landwirtschaftliche Institutionen. Für die Besetzung der Arbeitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten ehrenamtlich mitgestalten wollen. Bewerberinnen und Bewerber sollten mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein und Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Fachkenntnissen ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) erarbeitet ein neues Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen“. Interessenten an einer Mitarbeit melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei Josefine Dahmen, dahmen@dwa.de.
Im Herbst 2017 wird die „Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in Deutschland“ in Kraft treten und den Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung für große Kläranlagen regeln. Während einer Übergangsfrist von 12 Jahren bleibt die landwirtschaftliche Verwertung jedoch noch für alle Kläranlagen möglich. Für Anlagen zwischen 50.000 EW und 100.000 EW beträgt die Übergangsfrist 15 Jahre und Anlagen unter 50.000 EW können eine landwirtschaftliche oder landschaftsbauliche Verwertung unbefristet fortsetzen. Voraussetzung ist stets die Einhaltung der Vorgaben des Abfall- und Düngerechtes. Weil mit der Düngeverordnung und der Düngemittelverordnung auch im Bereich des Düngerechtes die wesentlichen, die Klärschlammverwertung betreffenden gesetzlichen Grundlagen in 2017 novelliert wurden, ist davon auszugehen, dass die nun vorliegenden rechtlichen Rahmenbedingungen in Ihren Grundzügen mindestens mittelfristig Bestand haben werden.
Vor diesem Hintergrund hat der DWA-Fachausschuss KEK-13 „EU-Belange und Strategiekommission Klärschlamm“ beschlossen, die bereits 2006 begonnen Arbeiten zur Erstellung des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen“ in seiner gleichnamigen Arbeitsgruppe KEK-13.1 wieder aufzunehmen. Die Aktivitäten waren damals ausgesetzt worden, um abzuwarten, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine ausreichende Planungssicherheit gewährleisten. Das neue Merkblatt DWA-M 384 wird auf Basis der gesetzlichen Vorgaben Anforderungen an die Qualität der zu verwertenden Schlämme als auch an die Methoden der Ausbringung definieren. Insbesondere den Betreibern der Kläranlagen sowie beauftragten Dritten sollen technische Hinweise zur Umsetzung einer ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung in der Praxis geben werden und Möglichkeiten eines sinnvollen Klärschlammmanagements aufgezeigt werden, wie zum Beispiel die Teilnahme an Qualitätssicherungssystemen. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber von Kläranlagen, an Lohnunternehmen und Maschinenringe, Behörden, Ingenieurbüros sowie an Landwirtschaftliche Institutionen.
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