Neu erschienen ist der Entwurf der Technischen Regel G 465-2 „Gasleitungen für einen Auslegungsdruck bis einschließlich 16 bar; Instandsetzung; In- und Außerbetriebnahme“.
Diese Technische Regel gilt für die Instandsetzung, In- und Außerbetriebnahme von Gasleitungen sowie für Gasleitungen aus duktilen Gussrohren zur Versorgung der Allgemeinheit mit Gas und der damit verbundenen Energieanlagen auf Werksgeländen mit einem Auslegungsdruck1 bis einschließlich 16 bar für die Fortleitung von wasserstoffhaltigen methanreichen Gasen (2. Gasfamilie) oder Wasserstoff (5. Gasfa-milie) nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260. Direkt angeschlossene betriebliche Gasanwendungen liegen auch im Anwendungsbereich dieses Arbeitsblattes.
Für Gasleitungen, die nicht der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen, oder für Gase, die nicht dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 entsprechen, kann diese Technische Regel unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der Gase und gegebenenfalls bestehender anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden.
Für Gasleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar gelten die Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblattes G 466-1.
Facts
Ausgabe 9/22 H2 Ready
Einspruchsfrist: 30. November 2022