Neu erschienen ist die DVGW GW 100 ” „Tätigkeit der DVGW-Fachgremien und Ausarbeitung des DVGW-Regelwerkes“.
Nach § 13 der Satzung des DVGW richten sich die Tätigkeit der Fachgremien und die Ausarbeitung des DVGW-Regelwerkes nach einer vom DVGW-Präsidium erlassenen Geschäftsordnung. Diese wurde erstmals im Jahre 1973 veröffentlicht und letztmalig im Jahre 2016 aktualisiert.
Die vorliegende Geschäftsordnung gibt einen verbindlichen Rahmen für die Regelsetzungstätigkeit der DVGW-Fachgremien vor und ist Grundlage für den transparenten Regelsetzungsprozess im DVGW. Das DVGW-Regelwerk wird dabei in Anlehnung an die entsprechenden Teile der DIN 820 „Normungsarbeit“ abgefasst. Darüber hinaus werden die Grundsätze der WTO-Prinzipien berücksichtigt.
Das DVGW-Regelwerk ist ein zentrales Instrument zur Erfüllung des satzungsgemäßen Zwecks und der Aufgaben des DVGW. Im DVGW-Regelwerk werden, auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere sicherheitstechnische, hygienische, umweltschutzbezogene, gebrauchstauglichkeitsbezogene, verbraucherschutzbezogene und organisatorische Anforderungen an die Gas- und Wasserversorgung sowie Gas- und Wasserverwendung definiert.
Mit seinem Regelwerk entspricht der DVGW der Eigenverantwortung, die der Gesetzgeber der Versorgungswirtschaft für die technische Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz zugewiesen hat. Ausdruck der dem Regelwerk gesetzlich zukommenden Bedeutung ist die dort festgelegte, mit der Erfüllung der technischen Regeln verbundene sogenannte Vermutungswirkung. Weiterhin trägt das DVGW-Regelwerk auch den sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen aus europäischen Rechtsvorschriften Rechnung. Die hohe Qualität bei der Wahrnehmung dieser Eigenverantwortung für die Gas und Wasserversorgung ist der staatlichen Aufsicht eine wesentliche Hilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der gesetzlichen Überwachung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas und Trinkwasser.
Ausgabe 2/21