Neu erschienen ist das Arbeitsblatt G 220 Entwurf „Power-to-Gas Energieanlagen: Planung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und Betrieb“. Dieses Arbeitsblatt gilt für die Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und den Betrieb von Power-to-Gas-Energieanlagen zur Erzeugung von Gasen nach dem Energiewirtschaftsgesetz, die über Einspeiseanlagen nach dem DVGW-Merkblatt G 265-3 in Netze der öffentlichen Gasversorgung mit Gasen und/oder Gasgemischen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 eingespeist werden. Sinngemäß kann sie auf Power-to-Gas-Energieanlagen angewandt werden, die Wasserstoff in Wasserstoffnetze einspeisen. Sie gilt sinngemäß auch für Power-to-Gas-Energieanlagen, die Industrie und Gewerbe versorgen bzw. in deren werkseigene Netze einspeisen oder anderweitige H2-/SNG-Endanwendungen verfolgen.
Synthetisch erzeugtes Methan (SNG) nach diesem Arbeitsblatt, das den stofflichen Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 260 entspricht, kann auch über Anlagen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 265-1 eingespeist werden.
Die Grenze des Anwendungsbereichs dieses Arbeitsblattes kann den Übergang zu einer Einspeiseanlage, zu H2/SNG-Endanwendungen, zur Medienversorgung oder weiteren Verwertungspfaden (z. B. Sauerstoff- oder Wärmeauskopplung) kennzeichnen. Diese Grenze kann gleichbedeutend mit der Anwendung weiterer Technischer Regelwerke, Betreiber- und Eigentumsgrenzen sein. Es wird daher empfohlen, den Übergang bzw. die Grenzen des Anwendungsbereichs bei Gasen und Flüssigkeiten durch Absperrventile zu kennzeichnen, wobei die jeweilige Grenze in Flussrichtung nach der Absperreinrichtung liegen soll.
Dieses Arbeitsblatt legt sicherheitstechnische Mindestanforderungen an solche Power-to-Gas-Energieanlagen, deren Baugruppen und Rohrleitungen fest.
Ausgabe 1/21
Einspruchsfrist: 11.04.2021