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DVGW-Stellungnahme zum Evaluierungsbericht der EU

Vor allem auf technische Aspekte zum Bericht der EU zur Erdgas-Versorgungssicherheits-Verordnung (SoS-VO) geht der DVGW in seiner Antwort ein.

von | 09.04.15

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Die Europäische Kommission hat am 16. Oktober 2014 im Zuge der Veröffentlichung der Stresstest-Ergebnisse (Gasversorgungssituation im Winter 2014/15) einen Evaluierungsbericht zur Erdgas-Versorgungssicherheits-Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (SoS-VO) vorgelegt. Darin werden die Umsetzung der Verordnung bewertet und Ansätze für eine Überarbeitung identifiziert. Zur Vorbereitung einer möglichen Überarbeitung der SoS-VO wurde am 15. Januar 2015 durch die Europäische Kommission eine Konsultation angestoßen. Es wird insbesondere um Beantwortung von insgesamt 40 Fragen bis zum 8. April 2015 gebeten, die im Zusammenhang mit den Regelungen der Verordnung stehen. Der DVGW hat sich vor dem Hintergrund seiner satzungsgemäßen Aufgaben als technisch-wissenschaftlicher Verein auf die Beantwortung der Fragen mit einem technischen und organisatorischen Hintergrund fokussiert. Folgende Kernbotschaften wurden bei der Beantwortung vom DVGW genannt:
  • Es wurde ein Vorschlag gemacht zur Verbesserung der N-1 Regel durch Berücksichtigung der Ausspeisekapazitäten an Grenzübergangspunkten von dediziert ausgewiesen Transitleitungen sowie realistischen Ausspeicherleistungen an Stelle von maximal verfügbaren AusspeicherleistungenReverse Flow stellt grundsätzlich eine Flexibilität dar, die aber im Einzelfall insbesondere hinsichtlich technischer Aspekte (z.B. Odorierung) zu prüfen ist
  • Der DVGW wünscht, dass die Präventionspläne nach einer europaweit einheitlichen Systematik erstellt, zwischen den Mitgliedsstaaten abgestimmt und in englischer Sprache veröffentlicht werden sollten
  • Der DVGW fordert eine Harmonisierung bei der Festlegung der geschützten Kunden in den Mitgliedsstaaten, um bei regionalen Engpässen eine Ungleichbehandlung zu vermeiden
  • Der Versorgungsstandard sollte durch das Zusammenwirken aller Marktteilnehmer entsprechend der ihm zugedachten gesetzlichen Aufgabe aufrechterhalten werden; dabei sollte jeder Lieferant seiner Aufgabe nachkommen, für die Versorgung seiner Kunden nachweislich vorzusorgenGrundsätzlich kann jede liquide Bezugsquelle gewählt werden, soweit technische Rahmenbedingungen und Verfügbarkeit beachtet werden. In Engpassituationen ist aus technischer-operativer Sicht insbesondere die schnelle Verfügbarkeit entscheidend
  • Die Speicher gelten als einzige lokal zugängliche Quellen, die bei Einschränkungen externer Zuflüsse und in Hochlastsituationen für den sicheren Betrieb insbesondere in Netzbereichen mit wenigen unabhängigen Aufspeisequellen erforderlich sind
  • Um die Versorgung in eng vermaschten Verteilernetzen auf die geschützten Kunden zu begrenzen, wäre aus Sicht des DVGW ein vertraglich zwischen Lieferant und Kunden festgelegtes Demand-Side Management wünschenswert

Die Europäische Kommission hat am 16. Oktober 2014 im Zuge der Veröffentlichung der Stresstest-Ergebnisse (Gasversorgungssituation im Winter 2014/15) einen Evaluierungsbericht zur Erdgas-Versorgungssicherheits-Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (SoS-VO) vorgelegt.
Darin werden die Umsetzung der Verordnung bewertet und Ansätze für eine Überarbeitung identifiziert. Zur Vorbereitung einer möglichen Überarbeitung der SoS-VO wurde am 15. Januar 2015 durch die Europäische Kommission eine Konsultation angestoßen. Es wird insbesondere um Beantwortung von insgesamt 40 Fragen bis zum 8. April 2015 gebeten, die im Zusammenhang mit den Regelungen der Verordnung stehen.
Der DVGW hat sich vor dem Hintergrund seiner satzungsgemäßen Aufgaben als technisch-wissenschaftlicher Verein auf die Beantwortung der Fragen mit einem technischen und organisatorischen Hintergrund fokussiert.
Folgende Kernbotschaften wurden bei der Beantwortung vom DVGW genannt:

  • Es wurde ein Vorschlag gemacht zur Verbesserung der N-1 Regel durch Berücksichtigung der Ausspeisekapazitäten an Grenzübergangspunkten von dediziert ausgewiesen Transitleitungen sowie realistischen Ausspeicherleistungen an Stelle von maximal verfügbaren AusspeicherleistungenReverse Flow stellt grundsätzlich eine Flexibilität dar, die aber im Einzelfall insbesondere hinsichtlich technischer Aspekte (z.B. Odorierung) zu prüfen ist
  • Der DVGW wünscht, dass die Präventionspläne nach einer europaweit einheitlichen Systematik erstellt, zwischen den Mitgliedsstaaten abgestimmt und in englischer Sprache veröffentlicht werden sollten
  • Der DVGW fordert eine Harmonisierung bei der Festlegung der geschützten Kunden in den Mitgliedsstaaten, um bei regionalen Engpässen eine Ungleichbehandlung zu vermeiden
  • Der Versorgungsstandard sollte durch das Zusammenwirken aller Marktteilnehmer entsprechend der ihm zugedachten gesetzlichen Aufgabe aufrechterhalten werden; dabei sollte jeder Lieferant seiner Aufgabe nachkommen, für die Versorgung seiner Kunden nachweislich vorzusorgenGrundsätzlich kann jede liquide Bezugsquelle gewählt werden, soweit technische Rahmenbedingungen und Verfügbarkeit beachtet werden. In Engpassituationen ist aus technischer-operativer Sicht insbesondere die schnelle Verfügbarkeit entscheidend
  • Die Speicher gelten als einzige lokal zugängliche Quellen, die bei Einschränkungen externer Zuflüsse und in Hochlastsituationen für den sicheren Betrieb insbesondere in Netzbereichen mit wenigen unabhängigen Aufspeisequellen erforderlich sind
  • Um die Versorgung in eng vermaschten Verteilernetzen auf die geschützten Kunden zu begrenzen, wäre aus Sicht des DVGW ein vertraglich zwischen Lieferant und Kunden festgelegtes Demand-Side Management wünschenswert

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