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Verbändeerklärung: Neue EU-Verordnung zur Trinkwasserhygiene erforderlich

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Thema:
Autor: Redaktion

In der Erkläurng heißt es, dass die Zulassungen bislang entweder durch staatliche Stellen oder private Institutionen geregelt würden. Diese Heterogenität führe dazu, dass im Zusammenhang mit der Erteilung von Zulassungen und Zertifikaten in den einzelnen Mitgliedstaaten Prüfungen für Produkte mit gleichem Prüfungsinhalt oder auf vergleichbarer Basis mehrfach anfielen. „Insgesamt führt dies zu einer Mehrbelastung allein der deutschen Industrie in Höhe von ca. 600 Millionen Euro pro Jahr, ohne dass damit eine höhere Produktqualität und Produktsicherheit einhergeht. Dies schadet der Wettbewerbsfähigkeit Europas und birgt eine hohe Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten der Branche.“
Vor diesem Hintergrund sei es dringend erforderlich, eine einheitliche europäische Regelung in Form einer neuen EU-Verordnung für Materialien, Werkstoffe und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser zu schaffen, mit der

  • eine hohe Produktqualität und Produktsicherheit in ganz Europa in Bezug auf den Verbraucher- und Gesundheitsschutz sichergestellt,
  • der Aufwand für Prüfung und Zertifizierung von Produkten ohne Einbußen bei Qualität und Sicherheit minimiert sowie
  • Rechtssicherheit in ganz Europa für Industrie, Anwender (Unternehmen, Verbraucher) und Behörden gewährleistet werden könne.

Die bisherigen Ansätze einer gemeinsamen Anforderungs- und Bewertungssystematik der sogenannten 4-Memberstates-Initiative (Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Niederlande) könnten eine geeignete Grundlage für diese einheitliche europäische Regelung bilden, heißt es in der Erklärung weiter. Dies helfe, einen hohen Verbraucher- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, unnötigen Aufwand und Kosten für Industrie und Verbraucher zu vermeiden, bestehende Rechtsunsicherheit innerhalb der Europäischen Union abzubauen und somit die Wettbewerbsfähigkeit Europas insgesamt zu stärken.
Materialien, Werkstoffe und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser müssen seit 2000 die trinkwasserhygienischen Anforderungen nach Artikel 10 der EG-Trinkwasserrichtlinie erfüllen. Für die Umsetzung der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verantwortlich. Zum Teil existieren innerhalb der EU bislang keine konkreten Anforderungen zur Umsetzung des Artikels 10. Zudem entsprechen einige Anforderungen nicht mehr dem Stand der Technik. Neben der EG-Trinkwasserrichtlinie gelten in Europa für bestimmte Produkte im Kontakt mit Trinkwasser auch noch die Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung. Eine aktuelle Umfrage bei den nationalen Produktinformationsstellen zur Bauproduktenverordnung zeigt, dass auch hier die Anwendung innerhalb der EU analog zur Umsetzung der EG-Trinkwasserrichtlinie sehr heterogen in unterschiedlichen Rechtsbereichen erfolgt.

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