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VKU kommentiert neue EU-Trinkwasserrichtlinie

Das Europäische Parlament hat heute die Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie angenommen. Dazu der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder mehr als 90 Prozent aller Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen:

von | 18.12.20

Trinkwasser- und Gewässerschutz muss künftig enger miteinander verbunden werden.

Mit der Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie schafft die EU die Voraussetzungen dafür, dass unsere Versorgung mit Trinkwasser auch in Zukunft sicher ist und Bürger europaweit auf ihr Lebensmittel Nr. 1 vertrauen können. Entscheidend ist nun die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht, aber auch in Brüssel ist noch eine Menge zu tun.
Die EU-Trinkwasserrichtlinie sieht eine Reihe von neuen Aufgaben für die kommunalen Wasserversorger vor, die nun in Deutschland praxistauglich umgesetzt werden müssen. Ziel muss es dabei sein, einen unverhältnismäßigen, bürokratischen Aufwand für die kommunalen Trinkwasserversorger zu verhindern. Denn dieser zahlt nicht auf die Qualität und die Sicherheit der Trinkwasserversorgung ein.
Sinnvoll ist der Ansatz den gesamten Wasserkreislauf über einen neuen, sogenannten risikobasierten Ansatz stärker in den Blick zu nehmen. Um die Ressourcen wirksam zu schützen, muss es wesentliches Ziel bei der nationalen Umsetzung sein, nicht nur mögliche Risiken zu identifizieren, sondern frühzeitig mit Maßnahmen gegenzusteuern. Das erfordert eine enge Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Wasserversorgern. Der Schutz der Trinkwasserressourcen ist obendrein ein wichtiger Baustein für eine klimarobuste Wasserversorgung.
Bei manchen Vorgaben lässt die neue Trinkwasserrichtlinie den Mitgliedstaaten Spielräume für die Umsetzung in nationales Recht. Auch hier kommt es auf eine praxisnahe Ausgestaltung für die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland an. Das betrifft, neben den Vorgaben bestimmter Parameter für Pflanzenschutzmittel und Metaboliten, beispielsweise Informationspflichten zu wirtschaftlichen Faktoren wie den Kosten für die Verbraucher und der Leistungsfähigkeit der Wasserinfrastruktur. Transparenz gegenüber ihren Kundinnen und Kunden ist gerade im Interesse der lokal und regional tätigen kommunalen Wasserversorger. Allerdings gelingt dies nur, wenn die zur Verfügung gestellten Informationen dem Verbraucher auch einen echten Mehrwert liefern. Dies ist bei dem reinen Vergleich von wirtschaftlichen Faktoren der Wasserversorgung häufig schwierig. Warum? Infrastrukturen und Systeme der Wasserversorgung sind kein Produkt von der Stange, sondern eine Maßanfertigung – optimal zugeschnitten auf die lokalen Gegebenheiten wie Hydrologie, Topographie oder Siedlungsstruktur. Entsprechend unterschiedlich und nahezu unvergleichbar anhand einzelner Indikatoren sind die Kosten für den Verbraucher.
Mit der Verabschiedung liegt der Ball zwar jetzt bei den Mitgliedsstaaten, die Richtlinie entsprechend in nationales Recht umzusetzen. Doch auch in Brüssel ist die Arbeit noch nicht getan: Der europäische Grüne Deal muss Trinkwasserschutz und Gewässerschutz eng miteinander verzahnen. Das gilt vor allem mit Blick auf das Null-Schadstoff-Ziel für Wasser, Böden und Luft, das die EU-Kommission anstrebt. Damit will sie den Schadstoffeintrag an der Quelle angehen. Nur so kann es uns gelingen, langfristig die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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