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RSV: Stellungnahme zur Corona-Krise

Der Rohrleitungssanierungsverband e. V. (RSV) richtet sich in einer Stellungnahme zur Corona-Krise an die Abwasserwirtschaft sowie an die Branche der Rohrleitungssanierung.

von | 27.03.20

Die Stellungnahme richtet sich sowohl an Kommunen als auch an private Auftraggeber.

Andreas Haacker, Vorstandsvorsitzender des Rohrleitungssanierungsverbandes:
Die Abwasserentsorgung gehört zu den Sektoren, die von der Bundesregierung als kritische Infrastruktur definiert wurden – ihre Aufrechterhaltung ist von hoher Bedeutung für die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen. Gemeinsam mit den Abwasserbetrieben der Kommunen sorgen wir dafür, die Funktionsfähigkeit der Netze auch in diesen kritischen Zeiten zu gewährleisten und für die Zukunft zu erhalten.
Die Verbreitung des Coronavirus stellt uns alle aktuell vor neue Herausforderungen – auch uns Unternehmen aus dem Bereich der Rohrleitungssanierung. Wir sind aktuell in der Lage, unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften unsere Arbeit weiter wie bisher zu verrichten. Von der Lieferung bis zur Bauausführung – die Unternehmen sind bereit.
Wir haben in den vergangenen Tagen in vorbildlicher Weise Unterstützung von Seiten zahlreicher öffentlicher Auftraggeber erhalten, wobei uns bewusst ist, dass auch Sie als Auftraggeber unter erschwerten Bedingungen arbeiten. Wir möchten angesichts der aktuellen Lage auf Faktoren hinweisen, die Risiken für unsere Arbeit und auch für die wirtschaftliche Existenz darstellen können.
Um auch weiterhin unsere Arbeit zu verrichten, ist es wichtig, dass die Netzbetreiber alle baubegleitenden Mechanismen zur Verfügung stellen – natürlich unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes sowohl für Netzbetreiber als auch für die Kolonnen ausführender Unternehmen.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein Zugang der Mitarbeiter zu den Baustellen ermöglicht und die hierfür die erforderlichen personellen Kapazitäten bereitgestellt werden sollten. Nehmen Sie bitte mit dem beauftragten Unternehmen Kontakt auf, wenn sich Änderungen oder Verschiebungen ergeben.
Um das aktuell geltende Kontaktverbot einzuhalten, können beispielsweise Bauabnahmen getrennt voneinander stattfinden. In einer Besprechung per Telefon- oder Videokonferenz können dann die Abnahmeprotokolle besprochen werden.
Wir bitten Sie, der Prüfung und Begleichung von Rechnungen in der jetzigen Situation einen besonders hohen Stellenwert einzuräumen. Für Baustellen des Bundes und der Länder sind entsprechende Empfehlungen per Erlass ausgesprochen worden. (Link zum Dokument des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) So besteht auch die die Möglichkeit, gegen Bürgschaftsleistung des Auftragnehmers Vorauszahlungen zu leisten (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B).
Auch wenn in der aktuellen Situation sicherlich andere Fragen in den Fokus rücken, möchten wir Sie bitten, Ausschreibungen und Vergaben nicht auszusetzen. Folgen Sie gern dem Beispiel der Netzbetreiber, die aktuell ihre Planungsarbeiten aus dem Home-Office weiter voranbringen.
Sollten Sie die aktuelle verkehrsarme Situation insbesondere in den Innenstädten, Verkehrsachsen oder öffentlichen Räumen nutzen wollen, kurzfristige Maßnahmen zu beauftragen, stehen unsere Unternehmen ebenfalls bereit. Da aktuell für Baumaßnahmen die Vergaberichtlinien gelockert wurden, könnte auch eine freihändige Vergabe in Frage kommen.
Wir alle arbeiten unter erschwerten Bedingungen – besonders unsere Kolonnen vor Ort. Unterstützen Sie die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit unserer Mitarbeiter, indem Sie insbesondere ortsfremden Personen Hinweise geben für Übernachtungsmöglichkeiten und die Versorgung mit warmen Mahlzeiten am Abend.
Wir bitten Sie, bei Schwierigkeiten direkt mit dem beauftragten Unternehmen in Kontakt zu treten. Grundsätzliche Fragen nehmen wir als Rohrleitungssanierungsverband gerne auf und geben diese an unsere Mitglieder weiter.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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