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Bundesnetzagentur stellt Weichen für beschleunigten Glasfaserausbau

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Autor: Kathrin Mundt

Die Bundesnetzagentur hat am 11. Oktober 2021 ihren Entscheidungsentwurf für die  Rahmenbedingungen veröffentlicht, zu denen  Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren Zugang zur  Teilnehmeranschlussleitung der Telekom, der sog. „letzten Meile“, erhalten  können.

„Die Bundesnetzagentur stellt Weichen für einen beschleunigten Glasfaserausbau  in Deutschland“, kündigt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich des Starts der Konsultation zur künftigen Regulierung an. „Der  Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom wird – anders als beim  Kupfernetz – nicht ex ante reguliert. Dies ist ein großer Schritt und für die Telekom  das Signal, zügig ihr Glasfasernetz auszubauen. Im Gegenzug muss sie  Wettbewerbern die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen  anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Nur für den Fall eines  wettbewerbsfeindlichen Missbrauchs behält sich die Bundesnetzagentur ein  Eingriffsrecht vor.“

Paradigmenwechsel: Rückführung der Regulierung

„Die Bundesnetzagentur erwartet, dass die Telekom und deren Wettbewerber das  neue Marktregime nutzen, um ihre Investitionen in Glasfaser erheblich zu  steigern. Diese Rückführung der Regulierung ist ein Paradigmenwechsel, der zeigt,  dass die Bundesnetzagentur flexibel und innovativ auf neue Marktentwicklungen reagiert“, so Homann weiter.

„Regulierung light“ für Glasfaser

Die Bundesnetzagentur hat in Aussicht gestellt, die neuen Glasfasernetze nicht  mit gleicher Intensität regulieren zu wollen, wie die aus dem ehemaligen Monopol erwachsenen Kupfernetze der Telekom. Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht eine „Regulierung light“ für die neuen Gigabit-Netze vor.
Die Entgelte, die andere Telekommunikationsanbieter der noch marktbeherrschenden Telekom für die Nutzung der Glasfaser-Netze zahlen, sollen bei Auffälligkeiten überprüft werden. Von einer ex-ante-Kontrolle kann abgesehen werden.

Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Glasfasernetzen der Telekom soll durch eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach dem EoI-Prinzip (Equivalence of Input) abgesichert werden. Der neue Ansatz sieht im Kern vor, dass andere Unternehmen den Zugang unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten können, wie sie auch der Telekom selbst zur Verfügung stehen.

Damit der Glasfaserausbau in größtmöglichem Umfang gefördert wird, sieht der geplante Regulierungsrahmen auch einen erweiterten Leerrohrzugang vor. Hierdurch werden der Netzausbau beschleunigt und unnötige Tiefbaukosten eingespart. Die Entgelte für den Leerrohrzugang sollen wie bislang der  Genehmigung unterliegen.

Regulierung der Kupfernetze

Die Regulierung der Kupfernetze soll im Wesentlichen beibehalten werden. Neu in diesem Zusammenhang ist die Verpflichtung der Telekom, eine mit  dem Rückbau von Kupferinfrastruktur verbundene Migration auf  Glasfasernetze rechtzeitig anzuzeigen und Migrationspläne vorzulegen.

Die Bundesnetzagentur macht der Telekom keine Vorgaben, ob und wann sie Teile ihres Kupfernetzes abschalten muss. Die Migration ist ein komplexer  unternehmerischer Prozess, in den die Behörde nicht staatlich planend und anordnend eingreifen darf. Die Regulierung konzentriert sich darauf, den Übergang mit ausreichend langen Vorlaufzeiten für die Nutzer, Verbraucher und andere Anbieter transparent zu machen.

Die im Frühjahr 2021 erfolgten langfristigen Einigungen zwischen der Telekom mit ihren größten Nachfragern erstrecken sich auch auf ihr Kupfernetz. Die Verträge bilden zugleich eine für beide Seiten erfolgversprechende Grundlage für den zügigen Übergang vom Kupfer-Netz auf die Glasfasernetze der Telekom wie auch ihrer Wettbewerber. Angesichts der Vereinbarungen kann eine strenge Entgeltkontrolle in Form einer Genehmigungspflicht entfallen. Die im Vergleich zur bisherigen Regulierung  zurückgenommene Regulierungsintensität wird Investitionen in Glasfasernetze ebenfalls erleichtern.

Konsultation des Entscheidungsentwurfs

Die Bundesnetzagentur macht ihre Regulierungsvorschläge bereits im Vorgriff  auf das am 1. Dezember 2021 in Kraft tretende Telekommunikationsmodernisierungsgesetz bekannt und will die neuen  Instrumente im Sinne einer bestmöglichen Förderung des Glasfaserausbaus  unmittelbar zur Anwendung bringen.

Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur  unter www.bundesnetzagentur.de/bk3-19-020 veröffentlicht. Interessierte Parteien haben bis zum 15. November 2021 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Am 3. November 2021 findet eine öffentliche mündliche Anhörung vor der Beschlusskammer statt.

Hintergrund: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu den zentralen Aufgaben der Regulierungsbehörde gehört die Aufsicht über die Märkte Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Die Bundesnetzagentur sorgt u.a. dafür, dass möglichst viele Unternehmen die Leitungsinfrastruktur in diesen Bereichen nutzen können, damit Verbraucher von Wettbewerb und günstigen Preisen profitieren.

 

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