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Nach den Ausgaben von 1999 und 2005 wurde aktuell die dritte Ausgabe des DVGW-Arbeitsblatt W 1000 veröffentlicht. Die Überarbeitung erfolgte durch einen Projektkreis im Technischen Komitee W-TK-2-1 "Organisation und Management", jetzt DIN-DVGW NA 119-07-02 "Dienstleistungen und Management in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung" mit breiter Beteiligung (Landesregierung, Landesgesundheitsamt und TSM-Experten). Im Zuge der Überarbeitung wurden zwei Entwürfe im Dezember 2013 und im Dezember 2014 der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt. Das DVGW-Arbeitsblatt W 1000 beschreibt die Anforderungen an Trinkwasserversorger im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Bezug auf seine Aufbau- und Ablauforganisation. Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Forderungen sowie der kundenseitigen Qualitätsansprüche bei der Versorgung der Bevölkerung und Industrie mit Trinkwasser sind u. a. entsprechend leistungsfähige Einrichtungen, sach- und ordnungsgemäßer Betrieb, ausreichend qualifiziertes Personal, gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen. Bereits mit der ersten Ausgabe 1999 hat der DVGW die Grundlage für das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) im Bereich der Wasserversorgung gelegt. Seit Einführung des TSM hat sich die Anzahl der TSM-Bestätigungen für Wasserversorger positiv entwickelt. Es ist aber auch deutlich zu erkennen, dass in den letzten Jahren kein nennenswerter Zuwachs erfolgte. Aktuell haben ca. 410 Wasserversorger eine TSM-Bestätigung. Diese Anzahl ist bei rund 1.600 Mitgliedsunternehmen der Wasserversorgung im DVGW und bei ca. 6.200 Versorgern für das Bundesgebiet nicht zufriedenstellend. Es zeigt sich, dass gerade bei kleineren und mittleren Versorgern das TSM auf der Grundlage der Fassung des DVGW-Arbeitsblattes W 1000 von 2005 nur wenig bis gar nicht angenommen wird. Wesentliche Gründe liegen in dem zu komplexen System und in den beschriebenen Anforderungen an die Technische Führungskraft. Nun sind die Anforderungen derart gestaltet, dass sie sowohl bei Trinkwasserversorgern mit einfachen Organisationsstrukturen und geringem Personalbestand als auch bei Versorgern mit komplexen Organisationsstrukturen mit hohem Personalbestand angewendet werden können. Daraus resultiert je nach Trinkwasserversorger ein unterschiedlicher organisatorischer Aufwand. Die Umsetzung der Anforderungen dieses Arbeitsblattes ist somit auf die spezifische Situation des Wasserversorgers anzupassen. Nachfolgend werden einige Beispiele für Änderungen in der neuen Fassung des DVGW-Arbeitsblattes W 1000 gegeben: Die Schwellenwerte für die Mindestanforderungen an die einschlägige berufliche und akademische Ausbildung der Technischen Führungskraft des Trinkwasserversorgers sind nicht mehr an die abgegebene Wassermenge, sondern an die Anzahl der versorgten Einwohner gekoppelt. In der bislang gültigen Fassung war ein Anhang A enthalten, der wichtige Anforderungen zu den Schwellenwerten zusammenfasste. Die Praxis hatte jedoch gezeigt, dass von vielen Trinkwasserversorgern im Wesentlichen nur dieser Anhang A wahrgenommen wurde und die weiteren Ausführungen im Haupttext des Arbeitsblattes übersehen wurden. Daraus entstanden wesentliche Missverständnisse. Daher wurde der Anhang A gestrichen und die entsprechenden aktuell überarbeiteten Inhalte wurden in den Haupttext integriert. Weiterhin wurden das Qualifikationsniveau und die zugrunde liegende Systematik in Bezug auf das Personal an den Qualifikationsrahmen für den Erwerb von technischer Handlungskompetenz bei Fach- und Führungskräften (QRT) in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung angepasst. Bei den Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern des Wasserversorgers sind Ergänzungen erfolgt und zusätzlich die Tätigkeitsfelder, die auch durch einen qualifizierten Dienstleister erbracht werden können, explizit ausgewiesen. Ausgabe 1/16, EUR 23,17 für DVGW-Mitglieder, EUR 30,89 für Nicht-Mitglieder

Neu erschienen: W 1000

Kategorie:
Thema:
Autor: Redaktion

Nach den Ausgaben von 1999 und 2005 wurde aktuell die dritte Ausgabe des DVGW-Arbeitsblatt W 1000 veröffentlicht. Die Überarbeitung erfolgte durch einen Projektkreis im Technischen Komitee W-TK-2-1 “Organisation und Management”, jetzt DIN-DVGW NA 119-07-02 “Dienstleistungen und Management in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung” mit breiter Beteiligung (Landesregierung, Landesgesundheitsamt und TSM-Experten). Im Zuge der Überarbeitung wurden zwei Entwürfe im Dezember 2013 und im Dezember 2014 der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt. Das DVGW-Arbeitsblatt W 1000 beschreibt die Anforderungen an Trinkwasserversorger im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Bezug auf seine Aufbau- und Ablauforganisation. Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Forderungen sowie der kundenseitigen Qualitätsansprüche bei der Versorgung der Bevölkerung und Industrie mit Trinkwasser sind u. a. entsprechend leistungsfähige Einrichtungen, sach- und ordnungsgemäßer Betrieb, ausreichend qualifiziertes Personal, gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen. Bereits mit der ersten Ausgabe 1999 hat der DVGW die Grundlage für das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) im Bereich der Wasserversorgung gelegt. Seit Einführung des TSM hat sich die Anzahl der TSM-Bestätigungen für Wasserversorger positiv entwickelt. Es ist aber auch deutlich zu erkennen, dass in den letzten Jahren kein nennenswerter Zuwachs erfolgte. Aktuell haben ca. 410 Wasserversorger eine TSM-Bestätigung. Diese Anzahl ist bei rund 1.600 Mitgliedsunternehmen der Wasserversorgung im DVGW und bei ca. 6.200 Versorgern für das Bundesgebiet nicht zufriedenstellend. Es zeigt sich, dass gerade bei kleineren und mittleren Versorgern das TSM auf der Grundlage der Fassung des DVGW-Arbeitsblattes W 1000 von 2005 nur wenig bis gar nicht angenommen wird. Wesentliche Gründe liegen in dem zu komplexen System und in den beschriebenen Anforderungen an die Technische Führungskraft. Nun sind die Anforderungen derart gestaltet, dass sie sowohl bei Trinkwasserversorgern mit einfachen Organisationsstrukturen und geringem Personalbestand als auch bei Versorgern mit komplexen Organisationsstrukturen mit hohem Personalbestand angewendet werden können. Daraus resultiert je nach Trinkwasserversorger ein unterschiedlicher organisatorischer Aufwand. Die Umsetzung der Anforderungen dieses Arbeitsblattes ist somit auf die spezifische Situation des Wasserversorgers anzupassen. Nachfolgend werden einige Beispiele für Änderungen in der neuen Fassung des DVGW-Arbeitsblattes W 1000 gegeben: Die Schwellenwerte für die Mindestanforderungen an die einschlägige berufliche und akademische Ausbildung der Technischen Führungskraft des Trinkwasserversorgers sind nicht mehr an die abgegebene Wassermenge, sondern an die Anzahl der versorgten Einwohner gekoppelt. In der bislang gültigen Fassung war ein Anhang A enthalten, der wichtige Anforderungen zu den Schwellenwerten zusammenfasste. Die Praxis hatte jedoch gezeigt, dass von vielen Trinkwasserversorgern im Wesentlichen nur dieser Anhang A wahrgenommen wurde und die weiteren Ausführungen im Haupttext des Arbeitsblattes übersehen wurden. Daraus entstanden wesentliche Missverständnisse. Daher wurde der Anhang A gestrichen und die entsprechenden aktuell überarbeiteten Inhalte wurden in den Haupttext integriert. Weiterhin wurden das Qualifikationsniveau und die zugrunde liegende Systematik in Bezug auf das Personal an den Qualifikationsrahmen für den Erwerb von technischer Handlungskompetenz bei Fach- und Führungskräften (QRT) in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung angepasst. Bei den Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern des Wasserversorgers sind Ergänzungen erfolgt und zusätzlich die Tätigkeitsfelder, die auch durch einen qualifizierten Dienstleister erbracht werden können, explizit ausgewiesen.

Ausgabe 1/16, EUR 23,17 für DVGW-Mitglieder, EUR 30,89 für Nicht-Mitglieder

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