Trinkwasser-Installationen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet, betrieben und gewartet werden (siehe DIN EN 806 und DIN 1988). Zahlreiche in Nutzung befindliche Anlagen für Trinkwasser und erwärmtes Trinkwasser sind jedoch geschädigt und können daher ihre wesentliche Funktion, nämlich die Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Trinkwasserversorgung, nicht mehr erfüllen; sie müssen deshalb instandgesetzt werden. Gründe für eine Instandsetzung können sein: die Beeinträchtigung der Transportfunktion (Rohrbrüche, Inkrustation), die Beeinträchtigung der Trinkwasserbeschaffenheit (chemische Veränderung, mikrobielle Kontamination etc.) oder eine Kombination aus beiden. Das Arbeitsblatt beschreibt die Vorgehensweise bei der Planung und Umsetzung einer derartigen Instandsetzung in Form von chemischen und korrosionstechnischen Maßnahmen. Dabei werden Kriterien für die Planung und Durchführung aufgeführt und Methoden, differenziert nach Instandsetzungsgrund und Werkstoff der Trinkwasser-Installation, vorgestellt. Die Vorgehensweise bei Beeinträchtigungen durch mikrobielle Kontamination wird hingegen im DVGW-Arbeitsblatt W 556 beschrieben.
Die Darstellung beschränkt sich nicht auf die Methode selbst, sondern stellt die Kriterien (Zeit, Flexibilität, Ökonomie usw.) und Einsatzgrenzen (Anforderungen an Wasser bzw. Werkstoff, Folgeinvestitionen usw.) der jeweiligen Verfahren heraus. Dabei ist zu beachten, dass die vorgesehenen Verfahren für die Anwendung in Trinkwasser-Installationen wirksam und geeignet sowie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein müssen. Betreiber oder Inhaber einer Trinkwasser-Installation ebenso wie Planer, ausführende Firmen und Gesundheitsämter erhalten damit einen Leitfaden für das systematische Vorgehen beim Auftreten einer Anlagenschädigung oder der chemischen Beeinträchtigung der Trinkwasserbeschaffenheit.
Ausgabe 11/18
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Trinkwasser-Installationen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet, betrieben und gewartet werden (siehe DIN EN 806 und DIN 1988). Zahlreiche in Nutzung befindliche Anlagen für Trinkwasser und erwärmtes Trinkwasser sind jedoch geschädigt und können daher ihre wesentliche Funktion, nämlich die Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Trinkwasserversorgung, nicht mehr erfüllen; sie müssen deshalb instandgesetzt werden. Gründe für eine Instandsetzung können sein: die Beeinträchtigung der Transportfunktion (Rohrbrüche, Inkrustation), die Beeinträchtigung der Trinkwasserbeschaffenheit (chemische Veränderung, mikrobielle Kontamination etc.) oder eine Kombination aus beiden. Das Arbeitsblatt beschreibt die Vorgehensweise bei der Planung und Umsetzung einer derartigen Instandsetzung in Form von chemischen und korrosionstechnischen Maßnahmen. Dabei werden Kriterien für die Planung und Durchführung aufgeführt und Methoden, differenziert nach Instandsetzungsgrund und Werkstoff der Trinkwasser-Installation, vorgestellt. Die Vorgehensweise bei Beeinträchtigungen durch mikrobielle Kontamination wird hingegen im DVGW-Arbeitsblatt W 556 beschrieben.
Die Darstellung beschränkt sich nicht auf die Methode selbst, sondern stellt die Kriterien (Zeit, Flexibilität, Ökonomie usw.) und Einsatzgrenzen (Anforderungen an Wasser bzw. Werkstoff, Folgeinvestitionen usw.) der jeweiligen Verfahren heraus. Dabei ist zu beachten, dass die vorgesehenen Verfahren für die Anwendung in Trinkwasser-Installationen wirksam und geeignet sowie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein müssen. Betreiber oder Inhaber einer Trinkwasser-Installation ebenso wie Planer, ausführende Firmen und Gesundheitsämter erhalten damit einen Leitfaden für das systematische Vorgehen beim Auftreten einer Anlagenschädigung oder der chemischen Beeinträchtigung der Trinkwasserbeschaffenheit.
Ausgabe 11/18
Neuerscheinung: W 558
Kategorie: Recht & Regelwerk
Themen: Sanierung | Wasser
Autor: Redaktion
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