Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 14. August 2013 der Berufung der Firma FRABO gegen ein Urteil des Landgerichts Köln vom 5. März 2008 stattgegeben. Der italienische Hersteller von Pressfittings aus Kupfer und Rotguss möchte seine Pressfittings mit dem DVGW-Zertifizierungszeichen kennzeichnen, obwohl die dafür geltenden Anforderungen im DVGW-Regelwerk nicht vollumfänglich erfüllt sind.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist, dass sich der italienische Hersteller mit Hinweis auf den Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit weigert, den in der entsprechenden technischen Regel des DVGW für Elastomerdichtungen von Pressfittings vorgesehenen Belastungstest über 3.000 Stunden durchzuführen.
Diese technische Regel ist Grundlage für die Zertifizierung durch die DVGW CERT GmbH. Im Europäischen Komitee für Normung (CEN) wird derzeit darüber beraten, für derartige Dichtungsringe einen Belastungstest von 10.000 Stunden vorzusehen, der damit deutlich über den bisherigen Anforderungen des DVGW liegt.
Das Oberlandesgericht ist der Argumentation des DVGW nicht gefolgt, wonach der strittige Belastungstest aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Trinkwasserbereich notwendig und angemessen ist und im Übrigen der Gesundheitsschutz Vorrang vor dem freien Warenverkehr haben müsse. Der Belastungstest wird unter anderem auch deswegen gefordert, um sicherzustellen, dass eine Verkeimung des Trinkwassers $dauerhaft vermieden wird. Voraussetzung für eine dauerhafte Dichtungsfunktion ist eine langfristige mechanische Stabilität. Die
grundsätzliche Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassers bei undichten Elastomerdichtungen wird im Übrigen durch eine hygienischmedizinische Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt, Prof. Dr. Martin Exner, bestätigt.
Die Konsequenz aus dem Urteilsspruch ist, dass die DVGW CERT GmbH verpflichtet ist, dem italienischen Hersteller zu gestatten, seine Pressfittings mit dem DVGW-Zertifizierungseichen zu versehen. Dabei darf die DVGW CERT GmbH die Zeichenerteilung nicht davon abhängig
machen, ob nachgewiesen ist, dass die in Deutschland aktuell geltenden Anforderungen im Hinblick auf die hygienische Unbedenklichkeit des Trinkwassers erfüllt sind.
Der DVGW steht seit mehr als 150 Jahren für die hygienische Unbedenklichkeit des Trinkwassers ein. Der DVGW ist weiterhin der Überzeugung, dass der strittige Belastungstest aus Gründen des Gesundheitsschutzes zwingend geboten ist. Aufgrund der grundsätzlichen
Bedeutung des Urteils erwägt der DVGW gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Der DVGW wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, im Rahmen der europäischen Normung ein Höchstmaß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für den Verbraucher zu verwirklichen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie künftig die materiellen Anforderungen zur Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasserqualität umgesetzt werden können.