Der erste Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes GW 326 vom August 2015 rief insgesamt 27 Stellungnahmen mit 167 Einzelanmerkungen seitens der Leitungsbetreiber / Versorgungsunternehmen, Bauteilhersteller, Ausbildungszentren, Rohrleitungsbauunternehmen und Installateuren bzw. deren Verbänden hervor. Daraus resultierte eine tiefgreifende Entwurfsbearbeitung ohne offizielle Einspruchsberatung, so dass es im August 2016 zur zweiten Entwurfsveröffentlichung kam. Im zweiten Anlauf wiederum gab es acht Stellungnahmen mit 46 Einzelanmerkungen, die jedoch zum größten Teil den redaktionellen Feinschliff betrafen und nicht mehr das ganze Konzept infrage stellten. Zur einzigen, offiziellen Einspruchsberatung kamen vier Stellungnehmende. Innerhalb von zwei Stunden wurden folgende Aspekte des neuen Arbeitsblattes einvernehmlich und abschließend geklärt:
Der Anwendungsbereich wird schärfer abgegrenzt, insbesondere dahingehend, dass es nur um mechanische Verbinder für reine PE-Rohre gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 335-A2 geht, hinsichtlich Gas nur für Drücke bis 5 bar und Außendurchmessern bis 315 mm. Alles was darüber hinausgeht, insbesondere höhere Drücke und Rohrsysteme mit Verstärkungsschichten oder aus Polyamid nach DVGW VP 642, GW 335-A5 und GW 335-A6, erfordert zusätzliche Betrachtungen bzw. Maßnahmen.
Das Arbeitsblatt deckt auch nicht EN 1591-4 ab und qualifiziert insofern nicht für eine Handhabung von Flanschen im Gasbereich.
Klargestellt wird, dass die Funktion der Fachaufsicht nach diesem Arbeitsblatt der Funktion der verantwortlichen Schweißaufsicht im Rohrleitungsbauunternehmen nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301 und dem DVGW-Merkblatt GW 331 entspricht.
Es wird noch stärker verdeutlicht, dass eine Person zwar grundsätzlich als Fachkraft und Fachaufsicht qualifiziert sein kann, dass aber in Bezug auf die Herstellung einer konkreten Verbindung die Aufgaben eindeutig zwei Personen zugeteilt sein müssen.
Im Hinblick auf Ausgebildete, die keiner allgemeinen und herstellerunabhängigen Schulung nach diesem Arbeitsblatt bedürfen, wird der geprüfte Netzmonteur – Handlungsfeld Gas bzw. Wasser – in die Beispielaufzählung aufgenommen (Rohrleitungsbauer und dergleichen).
Der letztgenannte Aspekt zeigt, dass das Arbeitsblatt berufliche Quereinsteiger ausdrücklich berücksichtigt. Diese bedürfen einer Schulung, die nicht ausschließlich die korrekte Handhabung eines Verbinders, sondern auch das Umfeld thematisiert – hierzu zählen Verständnis in Bezug auf Werkstoffe, Rohrleitungssysteme, Baustellenbedingungen und Medien (Hygiene bei Trinkwasser, Brand- und Explosionsschutz bei Gas). Andererseits kann keine allgemeine Schulung die reale Produktvielfalt angemessen abdecken. Deshalb rückt das Arbeitsblatt in Bezug auf die korrekte Handhabung von Verbindern die herstellerspezifische Schulung in den Mittelpunkt und nennt auch dafür konkrete Anforderungen.
Ausgabe 7/17
NULL
Der erste Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes GW 326 vom August 2015 rief insgesamt 27 Stellungnahmen mit 167 Einzelanmerkungen seitens der Leitungsbetreiber / Versorgungsunternehmen, Bauteilhersteller, Ausbildungszentren, Rohrleitungsbauunternehmen und Installateuren bzw. deren Verbänden hervor. Daraus resultierte eine tiefgreifende Entwurfsbearbeitung ohne offizielle Einspruchsberatung, so dass es im August 2016 zur zweiten Entwurfsveröffentlichung kam. Im zweiten Anlauf wiederum gab es acht Stellungnahmen mit 46 Einzelanmerkungen, die jedoch zum größten Teil den redaktionellen Feinschliff betrafen und nicht mehr das ganze Konzept infrage stellten. Zur einzigen, offiziellen Einspruchsberatung kamen vier Stellungnehmende. Innerhalb von zwei Stunden wurden folgende Aspekte des neuen Arbeitsblattes einvernehmlich und abschließend geklärt:
Der Anwendungsbereich wird schärfer abgegrenzt, insbesondere dahingehend, dass es nur um mechanische Verbinder für reine PE-Rohre gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 335-A2 geht, hinsichtlich Gas nur für Drücke bis 5 bar und Außendurchmessern bis 315 mm. Alles was darüber hinausgeht, insbesondere höhere Drücke und Rohrsysteme mit Verstärkungsschichten oder aus Polyamid nach DVGW VP 642, GW 335-A5 und GW 335-A6, erfordert zusätzliche Betrachtungen bzw. Maßnahmen.
Das Arbeitsblatt deckt auch nicht EN 1591-4 ab und qualifiziert insofern nicht für eine Handhabung von Flanschen im Gasbereich.
Klargestellt wird, dass die Funktion der Fachaufsicht nach diesem Arbeitsblatt der Funktion der verantwortlichen Schweißaufsicht im Rohrleitungsbauunternehmen nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301 und dem DVGW-Merkblatt GW 331 entspricht.
Es wird noch stärker verdeutlicht, dass eine Person zwar grundsätzlich als Fachkraft und Fachaufsicht qualifiziert sein kann, dass aber in Bezug auf die Herstellung einer konkreten Verbindung die Aufgaben eindeutig zwei Personen zugeteilt sein müssen.
Im Hinblick auf Ausgebildete, die keiner allgemeinen und herstellerunabhängigen Schulung nach diesem Arbeitsblatt bedürfen, wird der geprüfte Netzmonteur – Handlungsfeld Gas bzw. Wasser – in die Beispielaufzählung aufgenommen (Rohrleitungsbauer und dergleichen).
Der letztgenannte Aspekt zeigt, dass das Arbeitsblatt berufliche Quereinsteiger ausdrücklich berücksichtigt. Diese bedürfen einer Schulung, die nicht ausschließlich die korrekte Handhabung eines Verbinders, sondern auch das Umfeld thematisiert – hierzu zählen Verständnis in Bezug auf Werkstoffe, Rohrleitungssysteme, Baustellenbedingungen und Medien (Hygiene bei Trinkwasser, Brand- und Explosionsschutz bei Gas). Andererseits kann keine allgemeine Schulung die reale Produktvielfalt angemessen abdecken. Deshalb rückt das Arbeitsblatt in Bezug auf die korrekte Handhabung von Verbindern die herstellerspezifische Schulung in den Mittelpunkt und nennt auch dafür konkrete Anforderungen.
Ausgabe 7/17
Neuerscheinung: GW 326
Kategorie: Recht & Regelwerk
Themen: Gas | Leitungsbau | Wasser
Autor: Redaktion
Das könnte Sie interessieren
Publikationen zum Thema
Firmen zum Thema
3R – Wir liefern Ihnen den Stoff.
Ihr kostenfreier E-Mail-Newsletter