Kommunen werden durch Landesfeuerwehrgesetze zur Löschwasserbereitstellung verpflichtet. Im Allgemeinen erfüllen sie diese Pflicht mithilfe der Versorgungsunternehmen. Löschwasser zur Brandbekämpfung entstammt also zumeist den Trinkwasserrohrnetzen. Das bestehende DVGW-Arbeitsblatt W 405 enthält Ausführungen darüber, wie der Löschwasserbedarf zu ermitteln ist und unter welchen Bedingungen das Versorgungsunternehmen diesen Bedarf decken kann.
Das neue DVGW-Arbeitsblatt W 405-B1 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung; Beiblatt 1: Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen” ist der eigentlichen Löschwasserentnahme gewidmet. Es übernimmt und konkretisiert Anforderungen und Hinweise anderer Regelwerke, die nicht ausdrücklich oder ausschließlich Löschwasserentnahmen behandeln. Davon abgeleitet benennt es wesentliche Elemente einer optimalen Ausstattung, sodass Fehlbedienungen bzw. daraus resultierende mögliche Beeinträchtigungen von Trinkwasser und Rohrnetz schon im Ansatz minimiert werden.
Einspruchsfrist: 30. Juni 2015 Ausgabe 2/15, EUR 22,71 für DVGW-Mitglieder, EUR 30,29 für Nicht-Mitglieder
Rheinenergie: Erste automatische Standrohr-Station in Köln
Mit der Inbetriebnahme der bundesweit ersten automatischen Standrohr-Abholstation setzt die RheinEnergie neue Maßstäbe im Bereich der Trinkwasserversorgung. Die innovative Station am Kölner Zugweg ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr Standrohre kontaktlos und hygienisch abzuholen – ein bislang einzigartiger Service in Deutschland. Standrohre können vielseitig eingesetzt werden – wie zur Trinkwasserentnahme bei Straßenfesten oder Bewässerung von Straßenbäumen.