Schon 2007 hatte die Landeskartellbehörde das Unternehmen zu einer Preissenkung von rund 29 % verpflichtet. Diese Entscheidung war in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Im Rahmen des Vergleichs verzichtet die Landeskartellbehörde darauf, die jetzt geltenden Gebühren in Wetzlar kartellrechtlich prüfen zu wollen. Der hessische Wirtschaftsminister Florian Rentsch erklärte dazu, er sehe keine Alternative, nachdem Bundesrat und Bundestag bei der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen klar festgelegt haben, dass die Kontrolle von Wassergebühren nicht dem Kartellrecht unterlege. In Hessen laufen sieben weitere Kartellverfahren wegen des Verdachts überhöhter Wasserpreise. Dies betrifft neben den Wasserversorgern in Kassel, Wiesbaden und Darmstadt auch die Versorgungsunternehmen in Oberursel, Eschwege, Herborn und Gießen.
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Schon 2007 hatte die Landeskartellbehörde das Unternehmen zu einer Preissenkung von rund 29 % verpflichtet. Diese Entscheidung war in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Im Rahmen des Vergleichs verzichtet die Landeskartellbehörde darauf, die jetzt geltenden Gebühren in Wetzlar kartellrechtlich prüfen zu wollen. Der hessische Wirtschaftsminister Florian Rentsch erklärte dazu, er sehe keine Alternative, nachdem Bundesrat und Bundestag bei der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen klar festgelegt haben, dass die Kontrolle von Wassergebühren nicht dem Kartellrecht unterlege. In Hessen laufen sieben weitere Kartellverfahren wegen des Verdachts überhöhter Wasserpreise. Dies betrifft neben den Wasserversorgern in Kassel, Wiesbaden und Darmstadt auch die Versorgungsunternehmen in Oberursel, Eschwege, Herborn und Gießen.
Einigung im Wasserkartellverfahren zwischen dem Land Hessen und der enwag, Wetzlar
Kategorie: Recht & Regelwerk
Thema: Wasser
Autor: Redaktion
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