Dieses Arbeitsblatt gilt für die Vermeidung, Verwertung, Behandlung und Beseitigung von Stoffen, die als Rückstände bei der Wasseraufbereitung im Bereich der Trinkwasserversorgung anfallen oder die als Nebenprodukte vermarktet werden. Es kann sinngemäß auch auf gleichartige Rückstände aus der Aufbereitung von Wasser zu Betriebswasser angewendet werden.
Es werden die wesentlichen Begriffe definiert und die Grundsätze für eine rückstandsarme Wasseraufbereitung und einen umweltschonenden Umgang mit den unvermeidbar anfallenden Rückständen dargelegt. Das Arbeitsblatt enthält ferner Grundregeln für die Konzipierung entsprechender Maßnahmen. Für Planungen wird auf DVGW W 221-2 (A), DVGW W 221-3 (A), DVGW W 221-4 (A) und DVGW W 222 (M) verwiesen. Der Umgang mit radionuklidhaltigen Rückständen ist nicht Gegenstand dieses Arbeitsblattes.
Einspruchsfrist: 17.12.2019
Ausgabe 9/19
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Dieses Arbeitsblatt gilt für die Vermeidung, Verwertung, Behandlung und Beseitigung von Stoffen, die als Rückstände bei der Wasseraufbereitung im Bereich der Trinkwasserversorgung anfallen oder die als Nebenprodukte vermarktet werden. Es kann sinngemäß auch auf gleichartige Rückstände aus der Aufbereitung von Wasser zu Betriebswasser angewendet werden.
Es werden die wesentlichen Begriffe definiert und die Grundsätze für eine rückstandsarme Wasseraufbereitung und einen umweltschonenden Umgang mit den unvermeidbar anfallenden Rückständen dargelegt. Das Arbeitsblatt enthält ferner Grundregeln für die Konzipierung entsprechender Maßnahmen. Für Planungen wird auf DVGW W 221-2 (A), DVGW W 221-3 (A), DVGW W 221-4 (A) und DVGW W 222 (M) verwiesen. Der Umgang mit radionuklidhaltigen Rückständen ist nicht Gegenstand dieses Arbeitsblattes.
Einspruchsfrist: 17.12.2019
Ausgabe 9/19
Neuerscheinung: W 221-1 Entwurf
Kategorie: Recht & Regelwerk
Thema: Wasser
Autor: Redaktion
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