Gemäß der DVGW-Geschäftsordnung GW 100 soll das DVGW-Arbeitsblatt W 300-5 „Trinkwasserbehälter; Teil 5: Werkstoffe, Auskleidungs- und Beschichtungssysteme – Anforderungen und Prüfung“ durch einen neu zu gründenden Projektkreis überarbeitet werden. Von der Änderung der Musterbauordnung sind teilweise auch Bauprodukte im Bereich Wasserspeicherung betroffen (Musterbauordnung, technische Verwaltungsvorschrift § 85a; EuGH Urteil C100/13 vom 16.10.2014). Für den Anwender muss nun ersichtlich werden, welche wesentlichen Merkmale eines Bauproduktes für die Verwendbarkeit im Sinne der Bauordnung für Trinkwasserbehälter maßgebend sind.
Das Arbeitsblatt soll daher zukünftig in diesem Sinne eine Klarstellung enthalten und entsprechende Bauwerksanforderungen den wesentlichen Merkmalen gegenüberstellen. An der ehrenamtlichen Mitarbeit interessierte Fachleute sind zur aktiven Beteiligung bei der Regelsetzung in dem Projektkreis aufgerufen. Der Bearbeitungszeitraum ist von Dezember 2017 bis Dezember 2018 geplant. Interessenten melden sich bitte bis zum 31. Januar 2018 bei Peter Frenz (frenz@dvgw.de )mit einer fachbezogenen Beschreibung ihrer bisherigen Tätigkeit in Bezug auf die Themenstellung des Arbeitsblattes.
Meldeschluss: 31. Januar 2018
Reservierte Kapazitäten im Wasserstoff-Kernnetz verdoppeln sich
Die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber haben ihr drittes Marktinformationspaket veröffentlicht. Darin haben sie zum Stichtag 23. Juli in den Angebotszonen des Kernnetzes Ein- und Ausspeisekapazitäten von knapp 6 GW zahlungspflichtig reserviert. Das entspricht einer Verdopplung gegenüber der letzten Veröffentlichung vom 13. Mai. Für den Clusterübergangstransport sind zusätzlich 0,6 GW vertraglich gesichert, weitere 0,5 GW befinden sich in Prüfung. Ein mehrstufiger Übernachfrageprozess hat alle Anfragen bedient, die das ursprüngliche Kapazitätsangebot überstiegen haben.





