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Dieses Arbeitsblatt wurde vom DIN-DVGW NA 119-07-15 "Desinfektionsverfahren" erarbeitet. Neben grundsätzlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Desinfektion von Trinkwasser, wie z. B. Notwendigkeit und Ziele der Maßnahme, beschreibt das Arbeitsblatt die Voraussetzungen und Anforderungen, unter denen es möglich ist, mithilfe der Desinfektion ein hygienisch-mikrobiell einwandfreies Trinkwasser bereitzustellen. Die Anwendungs- und Einsatzbereiche der infrage kommenden Desinfektionsverfahren und -mittel werden ebenso behandelt wie die Grundsätze für Betrieb und Überwachung von Desinfektionsanlagen. Das Arbeitsblatt steht im Zusammenhang mit den DVGW-Arbeitsblättern W 224 (A), W 225 (A) und W 229 (A), welche die Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser mit Chlor, Chlordioxid und Ozon beschreiben; sowie mit den DVGW-Arbeitsblättern W 623 (A), W 624 (A), und W 294 (A), die sich mit den Desinfektionsanlagen befassen. Zudem muss das DVGW-Arbeitsblatt W 296 (A) zur Ermittlung, Verminderung oder Vermeidung der Trihalogenmethanbildung bei der Wasseraufbereitung und Trinkwasserverteilung beachtet werden. Der Schwerpunkt des Arbeitsblattes W 290 (A) liegt auf der Desinfektion im Wasserwerk, aber auch die Desinfektion von Trinkwasser im Bereich der Verteilung und der Trinkwasser-Installation liegt im Anwendungsbereich. Das Arbeitsblatt gilt nicht für die Desinfektion von Anlagen in der Wasserversorgung. Diese wird in den DVGW Arbeitsblättern W 291 (A) und W 557 (A) behandelt. Einspruchsfrist: 30.04.2017  

Aufruf zur Stellungnahme: W 290 Entwurf

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Thema:
Autor: Redaktion

Dieses Arbeitsblatt wurde vom DIN-DVGW NA 119-07-15 “Desinfektionsverfahren” erarbeitet. Neben grundsätzlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Desinfektion von Trinkwasser, wie z. B. Notwendigkeit und Ziele der Maßnahme, beschreibt das Arbeitsblatt die Voraussetzungen und Anforderungen, unter denen es möglich ist, mithilfe der Desinfektion ein hygienisch-mikrobiell einwandfreies Trinkwasser bereitzustellen.
Die Anwendungs- und Einsatzbereiche der infrage kommenden Desinfektionsverfahren und -mittel werden ebenso behandelt wie die Grundsätze für Betrieb und Überwachung von Desinfektionsanlagen. Das Arbeitsblatt steht im Zusammenhang mit den DVGW-Arbeitsblättern W 224 (A), W 225 (A) und W 229 (A), welche die Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser mit Chlor, Chlordioxid und Ozon beschreiben; sowie mit den DVGW-Arbeitsblättern W 623 (A), W 624 (A), und W 294 (A), die sich mit den Desinfektionsanlagen befassen.
Zudem muss das DVGW-Arbeitsblatt W 296 (A) zur Ermittlung, Verminderung oder Vermeidung der Trihalogenmethanbildung bei der Wasseraufbereitung und Trinkwasserverteilung beachtet werden. Der Schwerpunkt des Arbeitsblattes W 290 (A) liegt auf der Desinfektion im Wasserwerk, aber auch die Desinfektion von Trinkwasser im Bereich der Verteilung und der Trinkwasser-Installation liegt im Anwendungsbereich.
Das Arbeitsblatt gilt nicht für die Desinfektion von Anlagen in der Wasserversorgung. Diese wird in den DVGW Arbeitsblättern W 291 (A) und W 557 (A) behandelt.
Einspruchsfrist: 30.04.2017  

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