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Das DVGW-Arbeitsblatt "Rückstände und Nebenprodukte aus Wasseraufbereitungsanlagen - Teil 4: Nutzung von schlammhaltigen Wässern aus der Trinkwasseraufbereitung" wurde vom Projektkreis "Reststoffmanagement" im Technischen Komitee "Wasseraufbereitungsverfahren" (jetzt NA 119-07-04-02 UA "Aufbereitungsverfahren" im DIN-DVGW-Gemeinschaftsfachbereich "Trinkwasser") erarbeitet. Es dient als Grundlage für die Festlegung der Randbedingungen und Kriterien für die Behandlung von schlammhaltigen Wässern aus der Trinkwasseraufbereitung, um dieses Wasser einer erneuten Nutzung zuzuführen und damit Ressourcen zu schützen sowie Kosten für die Entsorgung einzusparen. Das Grundprinzip der Kreislaufwirtschaft ist in erster Linie die Vermeidung von Rückständen. Bei der Beurteilung der infrage kommenden Maßnahmen sind insbesondere Aspekte wie Emissionen, Schonung natürlicher Ressourcen, Energiebilanz und die Anreicherung von Schadstoffen zu berücksichtigen. Die technische Möglichkeit, wirtschaftliche Zumutbarkeit und soziale Folgen sind zu beachten. Im DVGW-Arbeitsblatt W 221-4 werden die Möglichkeiten der Wiederverwendung von schlammhaltigen Wässern näher erläutert. Es gilt für die Nutzung von schlammhaltigen Wässern aus Trinkwasseraufbereitungsanlagen. Die Nutzung umfasst hierbei die Rückführung zur Grundwasseranreicherung und die  Rückführung in den Aufbereitungsprozess. Die betriebsinterne oder -externe Verwendung an Stellen, an denen keine Trinkwasserqualität vorgeschrieben ist, als Reinigungs-, Betriebs-, Brauch-, Hauswasser oder ähnliches, wird aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Qualität nur allgemein, aber nicht hinsichtlich der notwendigen Aufbereitungsschritte betrachtet. Nicht Bestandteil des Arbeitsblattes sind Wässer mit aufkonzentrierten Salzen (Eluate und Konzentrate). Einspruchsfrist: 30.10.2015 Ausgabe 7/15, EUR 17,97 für DVGW-Mitglieder, EUR 23,96 für Nicht-Mitglieder

Entwurf: DVGW-Arbeitsblatt W 221-4

Kategorie:
Thema:
Autor: Redaktion

Das DVGW-Arbeitsblatt “Rückstände und Nebenprodukte aus Wasseraufbereitungsanlagen – Teil 4: Nutzung von schlammhaltigen Wässern aus der Trinkwasseraufbereitung” wurde vom Projektkreis “Reststoffmanagement” im Technischen Komitee “Wasseraufbereitungsverfahren” (jetzt NA 119-07-04-02 UA “Aufbereitungsverfahren” im DIN-DVGW-Gemeinschaftsfachbereich “Trinkwasser”) erarbeitet. Es dient als Grundlage für die Festlegung der Randbedingungen und Kriterien für die Behandlung von schlammhaltigen Wässern aus der Trinkwasseraufbereitung, um dieses Wasser einer erneuten Nutzung zuzuführen und damit Ressourcen zu schützen sowie Kosten für die Entsorgung einzusparen. Das Grundprinzip der Kreislaufwirtschaft ist in erster Linie die Vermeidung von Rückständen.
Bei der Beurteilung der infrage kommenden Maßnahmen sind insbesondere Aspekte wie Emissionen, Schonung natürlicher Ressourcen, Energiebilanz und die Anreicherung von Schadstoffen zu berücksichtigen. Die technische Möglichkeit, wirtschaftliche Zumutbarkeit und soziale Folgen sind zu beachten. Im DVGW-Arbeitsblatt W 221-4 werden die Möglichkeiten der Wiederverwendung von schlammhaltigen Wässern näher erläutert. Es gilt für die Nutzung von schlammhaltigen Wässern aus Trinkwasseraufbereitungsanlagen.
Die Nutzung umfasst hierbei die Rückführung zur Grundwasseranreicherung und die  Rückführung in den Aufbereitungsprozess. Die betriebsinterne oder -externe Verwendung an Stellen, an denen keine Trinkwasserqualität vorgeschrieben ist, als Reinigungs-, Betriebs-, Brauch-, Hauswasser oder ähnliches, wird aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Qualität nur allgemein, aber nicht hinsichtlich der notwendigen Aufbereitungsschritte betrachtet. Nicht Bestandteil des Arbeitsblattes sind Wässer mit aufkonzentrierten Salzen (Eluate und Konzentrate).
Einspruchsfrist: 30.10.2015
Ausgabe 7/15, EUR 17,97 für DVGW-Mitglieder, EUR 23,96 für Nicht-Mitglieder

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