Inspektion und Wartung dienen sowohl dem technisch sicheren und zuverlässigen als auch dem wirtschaftlichen Betrieb von Rohrnetzen, wobei das Beiblatt W 400-3-B1 nicht nur Rohrleitungen und ihre Bauteile, sondern auch deren unmittelbare Umgebung und zugehörige Einrichtungen (Schachtbauwerke, Straßenkappen, Schutzstreifen, Hinweisschilder) berücksichtigt.
Das Beiblatt übernimmt und aktualisiert somit die Ausführungen zur Inspektion und Wartung im DVGW-Arbeitsblatt W 392 vom Mai 2003. Es wird bei der zukünftigen Überarbeitung des DVGW-Arbeitsblatts W 400-3 “Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV); Teil 3: Betrieb und Instandhaltung” integriert. Allerdings bedeutet hier “aktualisiert” eine ziemlich weitreichende Neuerung!
Bereits die alte W 392 enthält das Schlagwort “zustandsorientierte Instandhaltung”. Sie stellt bei der Inspektion des Rohrnetzes konkret aber nur auf den Wasserverlust ab und bleibt im Zusammenhang mit der Schadensrate vage. Ansonsten, insbesondere zu Armaturen und Hydranten, bietet die alte W 392 nur interpretationsbedürftige Hinweise, die wiederum ausschließlich auf mögliche Fristverkürzungen zielen.
Zwar kann das Beiblatt nicht die ganze Vielfalt inspektions- und wartungsrelevanter Faktoren in einem Fristenschema erfassen, das gleichzeitig einfach, übersichtlich und einzelfallgerecht ist. Doch wie die Tabelle beispielhaft am Rohrnetz zeigt, nehmen die zustandsorientierten Vorgaben wesentlich deutlichere Konturen an. Dabei sind der Wasserverlust nach W 392 und die Schadensrate nach einer weiteren Tabelle des Beiblatts zu bewerten.
Das Beiblatt enthält erstmalig auch eine Tabelle mit Richtwerten für die jeweiligen Schadensraten und den Inspektionsturnus von Absperrarmaturen und Hydranten. Im Übrigen gilt für Fern- und Zubringerleitungen weiterhin das DVGW-Arbeitsblatt W 392-2.