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Neuerscheinung: G 409

„Umstellung von Gashochdruckleitungen aus Stahlrohren für einen Auslegungsdruck von mehr als 16 bar für den Transport von Wasserstoff“

von | 21.10.20

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Im Rahmen der Energiewende und den ambitionierten Klimazielen, die sich die Bundesrepublik Deutschland gesetzt hat, werden alternative Optionen zu den derzeit eingesetzten fossilen Energieträgern benötigt und effiziente Energiespeichertechnologien gesucht. Die bereits bestehende Gasinfrastruktur bietet an dieser Stelle für die Einspeisung, Verteilung sowie für die Speicherung von Wasserstoff ein großes Potenzial. Dabei kann Wasserstoff entweder in Reinform transportiert oder dem Erdgasstrom zugemischt werden. Grundvoraussetzung für den Einsatz von Wasserstoff in der bestehenden Gasinfrastruktur ist die technische Eignung des Systems. Hierbei gilt es, insbesondere die durch Wasserstoff möglichen Veränderungen gesondert zu betrachten. Vor allem der Einfluss auf den Rohrleitungswerkstoff erfordert eine präzise Prüfung/Bewertung und stellt die Grundlage für die Umstellung einer Gasleitung auf den Transport von Wasserstoff bzw. wasserstoffreichen Gasen dar. Aus diesem Grund wurden im Rahmen dieses DVGW-Merkblattes Leitplanken zur Orientierung einer systematischen Vorgehensweise über die Bewertung und Umstellung von bestehenden Gastransportleitungen auf den Betrieb mit Wasserstoff erarbeitet. Insbesondere werden die technischen Aspekte und die Vorgehensweise zur Feststellung der werkstoffmechanischen Eignung einer Gasleitung beschrieben. Das DVGW-Merkblatt G 409 gilt für die Umstellung von Gasleitungen aus Stahlrohren mit einem Auslegungsdruck größer 16 bar mit geschweißten Verbindungen auf mindestens 98 Volumenprozent (Vol.-%) Wasserstoff (gemäß ISO 14687 der Gruppen A oder D). Der Auslegungsdruck DP der Leitung bleibt unverändert. Die Gasbeschaffenheit des zu transportierenden Wasserstoffs soll in Zukunft in das DVGW-Arbeitsblatt G 260 aufgenommen werden; nach dessen Verabschiedung ist es vorwiegend zu verwenden. Die weiteren Einbauteile (wie z. B. Armaturen, Molchschleusen und Regelstationen) sind nicht Bestandteil dieses Merkblattes. Ausgabe 9/20

Im Rahmen der Energiewende und den ambitionierten Klimazielen, die sich die Bundesrepublik Deutschland gesetzt hat, werden alternative Optionen zu den derzeit eingesetzten fossilen Energieträgern benötigt und effiziente Energiespeichertechnologien gesucht. Die bereits bestehende Gasinfrastruktur bietet an dieser Stelle für die Einspeisung, Verteilung sowie für die Speicherung von Wasserstoff ein großes Potenzial. Dabei kann Wasserstoff entweder in Reinform transportiert oder dem Erdgasstrom zugemischt werden.
Grundvoraussetzung für den Einsatz von Wasserstoff in der bestehenden Gasinfrastruktur ist die technische Eignung des Systems. Hierbei gilt es, insbesondere die durch Wasserstoff möglichen Veränderungen gesondert zu betrachten. Vor allem der Einfluss auf den Rohrleitungswerkstoff erfordert eine präzise Prüfung/Bewertung und stellt die Grundlage für die Umstellung einer Gasleitung auf den Transport von Wasserstoff bzw. wasserstoffreichen Gasen dar.
Aus diesem Grund wurden im Rahmen dieses DVGW-Merkblattes Leitplanken zur Orientierung einer systematischen Vorgehensweise über die Bewertung und Umstellung von bestehenden Gastransportleitungen auf den Betrieb mit Wasserstoff erarbeitet. Insbesondere werden die technischen Aspekte und die Vorgehensweise zur Feststellung der werkstoffmechanischen Eignung einer Gasleitung beschrieben.
Das DVGW-Merkblatt G 409 gilt für die Umstellung von Gasleitungen aus Stahlrohren mit einem Auslegungsdruck größer 16 bar mit geschweißten Verbindungen auf mindestens 98 Volumenprozent (Vol.-%) Wasserstoff (gemäß ISO 14687 der Gruppen A oder D). Der Auslegungsdruck DP der Leitung bleibt unverändert. Die Gasbeschaffenheit des zu transportierenden Wasserstoffs soll in Zukunft in das DVGW-Arbeitsblatt G 260 aufgenommen werden; nach dessen Verabschiedung ist es vorwiegend zu verwenden. Die weiteren Einbauteile (wie z. B. Armaturen, Molchschleusen und Regelstationen) sind nicht Bestandteil dieses Merkblattes.
Ausgabe 9/20

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