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Drohende Privatisierung der Trinkwasserversorgung für NRW abgewendet

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Die Trinkwasserversorgung in NRW wird nicht privatisiert. Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Europäischen Parlaments.

von | 22.01.14

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Mit breiter Mehrheit stimmte das Parlament dem zwischen Rat, Kommission und Parlament ausgehandelten Kompromisspaket zur EU-Konzessionsrichtlinie zu. Das bedeutet, dass der Wassersektor nun nicht mehr in der Konzessionsrichtlinie enthalten ist und die bewährten kommunalen Strukturen in Deutschland erhalten bleiben. NRW-Umweltminister Johannes Remmel war nach der Entscheidung erleichtert: "Wasser ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und keine beliebig handelbare Ware. Aus Gründen der Versorgungssicherheit und der Qualitätsgarantie ist die Wasserversorgung in öffentlicher Hand am besten aufgehoben. Daher habe ich mich gegen eine drohende Privatisierung der Wasserversorgung engagiert und in Brüssel Überzeugungsarbeit geleistet." Ende Mai 2013 hatte die NRW-Landesvertretung in Brüssel eine Podiumsdiskussion veranstaltet, an der alle wichtigen europäischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Verbände sowie eine Vertreterin der europäischen Bürgerinitiative "Wasser ist ein Menschenrecht" teilnahmen. Kurz darauf gab Binnenmarktkommissar Michel Barnier eine öffentliche Erklärung ab, dass er für eine Herausnahme der Wasserversorgung aus der Konzessionsrichtlinie plädiere. Ende Juni 2013 einigten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten bei ihren Trilogverhandlungen auf eine Ausnahme für den Wassersektor. Jetzt steht noch die rein formale Zustimmung des EU-Ministerrates aus. Die EU-Konzessionsrichtlinie hat zum Ziel, dass die Vergabe von Konzessionen künftig in einem einheitlichen Rechtsrahmen erfolgt. Dabei soll europäischen Unternehmen der Zugang zum Konzessionsmarkt geöffnet werden. Wenn Kommunen Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge von externen Dienstleistern erbringen lassen wollen, ist dafür künftig eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Auch für die Wasserversorgung sah die Konzessionsrichtlinie dies vor. Diese Pläne hatten zu massiven Protesten und zur Gründung der ersten europäischen Bürgerinitiative in acht europäischen Ländern geführt. Die Initiative "Wasser ist ein Menschenrecht" startete eine Kampagne für einen freien Zugang zu Wasser und zur sanitären Grundversorgung. Noch vor Ablauf der Petitionsfrist forderten mehr als 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit ihren Unterschriften, auf die Privatisierung des Wassersektors zu verzichten. Das Umweltministerium NRW sieht grundsätzliche Unterschiede zwischen den bewährten kommunalen Strukturen in der deutschen Wasserwirtschaft und den Versorgungsmodellen anderer Mitgliedstaaten, sodass einheitliche europaweite Vorgaben bei der Konzessionsvergabe große Nachteile für Deutschland mit sich gebracht hätten. Diese Einschätzung teilen auch deutsche Wasserverbände und Versorger.

Mit breiter Mehrheit stimmte das Parlament dem zwischen Rat, Kommission und Parlament ausgehandelten Kompromisspaket zur EU-Konzessionsrichtlinie zu. Das bedeutet, dass der Wassersektor nun nicht mehr in der Konzessionsrichtlinie enthalten ist und die bewährten kommunalen Strukturen in Deutschland erhalten bleiben.

NRW-Umweltminister Johannes Remmel war nach der Entscheidung erleichtert: “Wasser ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und keine beliebig handelbare Ware. Aus Gründen der Versorgungssicherheit und der Qualitätsgarantie ist die Wasserversorgung in öffentlicher Hand am besten aufgehoben. Daher habe ich mich gegen eine drohende Privatisierung der Wasserversorgung engagiert und in Brüssel Überzeugungsarbeit geleistet.”

Ende Mai 2013 hatte die NRW-Landesvertretung in Brüssel eine Podiumsdiskussion veranstaltet, an der alle wichtigen europäischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Verbände sowie eine Vertreterin der europäischen Bürgerinitiative “Wasser ist ein Menschenrecht” teilnahmen. Kurz darauf gab Binnenmarktkommissar Michel Barnier eine öffentliche Erklärung ab, dass er für eine Herausnahme der Wasserversorgung aus der Konzessionsrichtlinie plädiere. Ende Juni 2013 einigten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten bei ihren Trilogverhandlungen auf eine Ausnahme für den Wassersektor. Jetzt steht noch die rein formale Zustimmung des EU-Ministerrates aus.

Die EU-Konzessionsrichtlinie hat zum Ziel, dass die Vergabe von Konzessionen künftig in einem einheitlichen Rechtsrahmen erfolgt. Dabei soll europäischen Unternehmen der Zugang zum Konzessionsmarkt geöffnet werden. Wenn Kommunen Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge von externen Dienstleistern erbringen lassen wollen, ist dafür künftig eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Auch für die Wasserversorgung sah die Konzessionsrichtlinie dies vor.

Diese Pläne hatten zu massiven Protesten und zur Gründung der ersten europäischen Bürgerinitiative in acht europäischen Ländern geführt. Die Initiative “Wasser ist ein Menschenrecht” startete eine Kampagne für einen freien Zugang zu Wasser und zur sanitären Grundversorgung. Noch vor Ablauf der Petitionsfrist forderten mehr als 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit ihren Unterschriften, auf die Privatisierung des Wassersektors zu verzichten.

Das Umweltministerium NRW sieht grundsätzliche Unterschiede zwischen den bewährten kommunalen Strukturen in der deutschen Wasserwirtschaft und den Versorgungsmodellen anderer Mitgliedstaaten, sodass einheitliche europaweite Vorgaben bei der Konzessionsvergabe große Nachteile für Deutschland mit sich gebracht hätten. Diese Einschätzung teilen auch deutsche Wasserverbände und Versorger.

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