Allein vor diesem Hintergrund ist eine umfassende Dokumentation des hohen Sicherheits- und Hygienestandards in Deutschland dringend geboten. Da die bisherige Beteiligung an der webbasierten Datenerfassung sehr zurückhaltend ist, bittet der DVGW per Riúndschreiben darum, dort, wo bisher noch nicht geschehen, die Daten für die Berichtsjahre 2011 und 2012 spätestens bis zum 30. November 2013 unter http://www.strukturdatenerfassung.de nachzutragen. Grundsätzlich erfolgt die Datenabfrage zukünftig spartenübergreifend immer zum 30.Juni des für die Erhebung relevanten Folgejahres.
Nutzen bei der Teilnahme
Ab sofort steht jedem Nutzer ein Statistikmodul für die gasfachlichen Eingaben zur Verfügung, mit dem die Eigendaten zentral in einer Datenbank gepflegt sowie statistische (grafische) Auswertungen durchgeführt werden können. An der Umsetzung einer entsprechenden standardisierten wasserfachlichen Auswertung wird derzeit gearbeitet, ihre Einführung ist zum 30. Mai 2014 geplant.
Über die Datenaufbereitung kann jeder Teilnehmer seine eigene Leistungsfähigkeit und Netzstruktur mit den aggregierten Daten aller Teilnehmer vergleichen, sobald der bundesweite Bericht vorliegt. Dadurch wird ein Mehrwert generiert, auch dann, wenn eine zentrale Datenführung im Unternehmen bereits vorhanden ist. Den Link zum Statistikmodul finden Sie unter der jeweiligen Jahresmeldung Gas im unteren Bildschirmbereich oder zum Beispiel für das Berichtsjahr 2011 unter http://gawas.strukturdatenerfassung.de/g410/2011.
Nutzen und Notwendigkeit der Teilnahme an den Datenerhebungen für Gasinfrastrukturen
Neben der grundlegenden Bedeutung der Datenerfassung für den einzelnen Gasnetzbetreiber im Hinblick auf Betrieb, Instandhaltung und Rehabilitation gibt es auch quasi-gesetzliche Verpflichtungen zur zentralen Erfassung der Strukturdaten als Basis für die Weiterentwicklung des ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes, zur Fortschreibung des technischen Regelwerkes und zur Darstellung der infrastrukturellen Entwicklung der Energiewende. Unter anderem sind dies:
– § 4 EnWG – Genehmigung des Netzbetriebs mit der Kopplung zur Führung einer Bestätigung des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) durch den DVGW
– § 49 EnWG verlangt die Einhaltung des DVGW-Regelwerkes für die Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen. Die DVGW-Statistik liefert den sicherheitstechnischen Beleg zur richtigen Anwendung des Regelwerkes.
– § 51 Abs. 1 EnWG fordert einen Monitoring-Bericht zur Versorgungssicherheit bei Erdgas. Die DVGW-Statistik liefert für die Berichterstattung des Bundeswirtschaftsministeriums sicherheitstechnische Kennzahlen.
– Nach § 20 ARegV können Erfassungskriterien für die Einführung eines Qualitätselementes Gas vorgeben werden, soweit hinreichend belastbare Datenreihen vorliegen. Im Benehmen mit der Bundesnetzagentur wurde von einer Umsetzung abgesehen, stattdessen wird ein regelmäßiges und detailliertes Monitoring der Versorgungsqualität auf Grundlage der DVGW G 410 vorgenommen.
– Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen und jährlich einen Nationalen Inventarbericht zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Die im Rahmen der DVGW-Statistik gemeldeten Gasfreisetzungen bilden die Grundlage für die Abschätzung der Emissionen im Bereich der Gasverteilung und des Gastransports.
Nutzen und Notwendigkeit der Teilnahme an den Datenerhebungen für
• Wasserverteilungsanlagen
Durch die Entwicklung der nationalen und europäischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Kartellverfahren, Benchmarking, Modernisierung der Wasserversorgung etc. sind aussagekräftige Vergleichsdaten unverzichtbar geworden, um den Zustand der Wasserverteilungsanlagen objektiv beurteilen und nachvollziehbare Entscheidungen zur Instandhaltung/Rehabilitation bzw. zum Anlagenausbau/-rückbau treffen zu können.
In diesem Zusammenhang wird zurzeit auch das bestehende DVGW-Merkblatt W 1100 „Benchmarking in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ (März 2008) inhaltlich erheblich fortentwickelt und bei seiner Neuerscheinung den Status eines Arbeitsblattes erhalten. Die Datenerhebung nach DVGW W 402 ist dabei ein wichtiges Element. Nur anhand aussagekräftiger Vergleichsdaten lässt sich der Nachweis erbringen, dass die Branche ihre Pflichten im Rahmen der Daseinsvorsorge erfüllt.
Auch das einzelne Wasserversorgungsunternehmen kann unmittelbaren Nutzen aus der Teilnahme ziehen, indem es jederzeit auf seine eigenen Daten zugreifen kann und sich individuell mit den Daten der Branche vergleichen kann. Hierbei sind sowohl Vergleiche mit dem Bundes-, Landes- oder regionalen Durchschnitt als auch beispielweise werkstoffspezifische Auswertungen möglich.
Strukturdatenerfassung in Gas- und Wasserversorgung
Warum werden Struktur- und Ereignisdaten erfasst?
Die ausgewerteten Daten dienen u. a. zur Darstellung der Sicherheit der öffentlichen Gasversorgung und der Wasserversorgung. Zudem dienen sie für die Versorgungsunternehmen als Grundlage zur Weiterentwicklung dieser Versorgungssysteme, z. B. zur Entwicklung systematischer Instandhaltungstrategien und so der Verminderung und Vermeidung von Schäden und Unfällen.
Der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. – technisch-wissenschaftlicher Verein) führt seit 1981 die Schaden- und Unfallstatistik Gas. 1997 wurde die Statistik um die Schadenstatistik Wasser erweitert.
Die gesammelten Daten werden ausschließlich für Berichtszwecke dem Bundeswirtschaftsministerium und den Energieaufsichten von Bund und Ländern sowie den beteiligten Unternehmen in einer anonymisierten und aggregierten Darstellung zur Verfügung gestellt.
Die Beteiligung von Gasnetzbetreibern und Wasserversorgungsunternehmen im DVGW unterstützt die Aussagefähigkeit des hohen Sicherheitsstandards im deutschen Gas- und Wasserfach.
Hintergrund
Gründe für die Erfassung von Bestands- und Ereignisdaten
- belastbare und repräsentative Bestands- und Ereignisdaten der Gas- und Wasserinfrastrukturen sind unerlässlich für eine nachhaltige Setzung von technischen Regeln
- speziell für die Gasversorgung muss der DVGW über Schaden- und Unfallereignisse im Dialog mit den Behörden auskunftsfähig sein
- auf Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses „Gaswirtschaft“ wurde die Schaden- und Unfallstatistik des DVGW auch gasseitig in den Status einer technischen Regel im Sinne des §49 EnWG überführt
- damit wird die energierechtliche Bedeutung zur verbindlichen Beteiligung an der Datenerhebung verdeutlicht
- die Struktur- und Schadenserfassung ist nun in den DVGW-Regelwerken W 402 und neu: G 410 geregelt
- ab März 2012 Umstellung auf neue Datenbasis: nur noch webbasierte Erfassung
Vorteile für die Unternehmen
- Gesamte Gas- und Wasserinfrastruktur kann betriebsübergreifend betrachtet werden
- Trends bei der Schaden- und Unfallentwicklung können durch regelmäßige Berichte des DVGW frühzeitig erkannt und bewertet werden
- durch vollständige Beteiligung repräsentative Aussagekraft gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Behörden
- DVGW stellt den Unternehmen ein webbasiertes Eingabetool zur Verfügung
- DVGW definiert eine XML-Schnittstelle für die Weiterverwendung in vorhandene unternehmensinterne Datenbanksysteme
- Neues Eingabetool ist gleichzeitig nutzbar für die Datenmeldungen nach § 52 EnWG an die Bundesnetzagentur
Zur Gewährleistung des ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes und der Technischen Selbstverwaltung ist eine Beteiligung aller Gasversorgungsunternehmen an der Schaden- und Unfallstatistik nicht nur wünschenswert, sondern unerlässlich. Darüber hinaus ist durch die Forderung der Energieaufsicht, eine entsprechende Statistik zu führen, die Beteiligung aller Gasversorgungsunternehmen verpflichtend.
Ab Einführung des DVGW-Arbeitsblattes G 410 und der nach § 49 EnWG geltenden Vermutungsregel zur Einhaltung des DVGW-Regelwerkes wird von einer vollumfänglichen Beteiligung der Gasnetzbetreiber an der Statistik ausgegangen.