Das Merkblatt DWA-M 135-1 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Entwässerungssysteme – Teil 1: Kanalbau in offener Bauweise“ soll in der Arbeitsgruppe ES-5.1 „Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Jörg Henning Werker) im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Henning Werker) erarbeitet werden.
Nach intensiver Prüfung hat die Arbeitsgruppe die Machbarkeit einer ZTV bestätigt und schlägt vor, das Regelwerk zum Einbau von Abwasserleitungen und –kanälen um eine ZTV zu ergänzen. Derzeit werden von vielen ausschreibenden Stellen individuell formulierte ZTVen für die Vertragsunterlagen von Maßnahmen des offenen Kanalbaus verwendet. Dadurch existieren viele unterschiedliche Formulierungen und Beschreibungen für gleiche Anforderungen bzw. Sachverhalte, die von den Vertragspartnern unterschiedlich interpretiert werden. Eine einheitliche ZTV soll für Auftraggeber und Auftragnehmer zukünftig die Vertragsgestaltung vereinfachen und vereinheitlichen.
An einer Mitarbeit interessierte Fachleute können sich an die DWA wenden.
Leitungstiefbau: GLT bereit für Infrastruktur-Offensive
Im historischen Wasserwerk Berlin-Wilmersdorf versammelte sich am 16. Mai die Führungsriege des deutschen Leitungstiefbaus zur Jahrestagung der Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e.V. (GLT). Vor 120 Branchenvertretern zeichnete GLT-Präsident Matthias Fiedler ein optimistisches Bild der Zukunft: „Wir sind die Branche, auf die es jetzt ankommt!“. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse.