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Das Einspruchsverfahren brachte keine Änderung gegenüber der Entwurfsveröffentlichung vom März 2018. Die Notwendigkeit der Neufassung ergab sich durch das DVGW-Arbeitsblatt W 400-3-B1 „Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV); Teil 3: Betrieb und Instandhaltung; Beiblatt 1: Inspektion und Wartung von Ortsnetzen“: Die Datenerhebung nach der Vorgängerfassung des DVGW-Arbeitsblattes W 402-B1 vom April 2015 bot keine geeignete Grundlage, um für Absperrarmaturen und Hydranten einen zustandsorientierten Turnus der Inspektion und Wartung festzulegen. Der Fehler der bisherigen Datenauswertung lag darin, dass einerseits die Gesamtzahl der jeweiligen Armaturen, andererseits aber nur die Zahl der schadhaften Armaturen aus der Teilmenge der jährlich inspizierten/gewarteten Armaturen erhoben wurde, sodass der Quotient aus beiden Zahlen keine sinnvolle Deutung erlaubt. Die noch ausstehende Datenauswertung für die Jahre 2016 bis 2019 wird diesem Fehler Rechnung tragen müssen; folgerichtig wird die Erhebung zukünftig wie folgt differenziert:
  • der Bestand (Anzahl am Jahresende) der Absperrarmaturen
  • der Anteil (Anzahl im Jahr) der nach DVGW-Arbeitsblatt W 400-3-B1 inspizierten Absperrarmaturen
  • der Anteil (Anzahl im Jahr) der infolgedessen entdeckten schadhaften Absperrarmaturen
  • der Bestand (Anzahl am Jahresende) der Hydranten
  • der Anteil (Anzahl im Jahr) der nach DVGW-Arbeitsblatt W 400-3-B1 inspizierten Hydranten
  • der Anteil (Anzahl im Jahr) der infolgedessen entdeckten, schadhaften Hydranten
Armaturen, die – aus welchen Gründen auch immer, z. B. bei einer Betätigung im Rahmen von Baumaßnahmen – als schadhaft identifiziert werden, aber nicht zu den im betreffenden Jahr planmäßig inspizierten Armaturen zählen, fallen demnach nicht unter die obige Erfassung, denn sie würden die Schadensstatistik negativ verzerren. Spiegelbildlich müssen Armaturen erfasst werden, die planmäßig inspiziert werden sollten, aber noch im gleichen Jahr vor der geplanten Inspektion auffällig und deshalb ausgetauscht werden, da die dafür neu eingesetzten, funktionstüchtigen Armaturen die Schadensstatistik entsprechend positiv verzerren würden. Darüber hinaus werden Armaturen in Anschlussleitungen nicht mehr erhoben, weil das DVGW-Arbeitsblatt W 400-3-B1 für diese Armaturen nur eine eingeschränkte Inspektion und Wartung vorsieht, sodass eine unternehmensübergreifende Erhebung nicht sinnvoll erscheint. Es ist davon auszugehen, dass die Umstellung der DVGW-Strukturdatenerfassung (www.dvgw.de/themen/sicherheit/gas-und-wasserstatistik/) gemäß dem neuen DVGW-Arbeitsblatt W 402-B1 zum Jahreswechsel erfolgt. Ausgabe 6/19

Neuerscheinung: W 402-B1

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Themen: |
Autor: Redaktion

Das Einspruchsverfahren brachte keine Änderung gegenüber der Entwurfsveröffentlichung vom März 2018. Die Notwendigkeit der Neufassung ergab sich durch das DVGW-Arbeitsblatt W 400-3-B1 „Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV); Teil 3: Betrieb und Instandhaltung; Beiblatt 1: Inspektion und Wartung von Ortsnetzen“: Die Datenerhebung nach der Vorgängerfassung des DVGW-Arbeitsblattes W 402-B1 vom April 2015 bot keine geeignete Grundlage, um für Absperrarmaturen und Hydranten einen zustandsorientierten Turnus der Inspektion und Wartung festzulegen. Der Fehler der bisherigen Datenauswertung lag darin, dass einerseits die Gesamtzahl der jeweiligen Armaturen, andererseits aber nur die Zahl der schadhaften Armaturen aus der Teilmenge der jährlich inspizierten/gewarteten Armaturen erhoben wurde, sodass der Quotient aus beiden Zahlen keine sinnvolle Deutung erlaubt. Die noch ausstehende Datenauswertung für die Jahre 2016 bis 2019 wird diesem Fehler Rechnung tragen müssen; folgerichtig wird die Erhebung zukünftig wie folgt differenziert:

  • der Bestand (Anzahl am Jahresende) der Absperrarmaturen
  • der Anteil (Anzahl im Jahr) der nach DVGW-Arbeitsblatt W 400-3-B1 inspizierten Absperrarmaturen
  • der Anteil (Anzahl im Jahr) der infolgedessen entdeckten schadhaften Absperrarmaturen
  • der Bestand (Anzahl am Jahresende) der Hydranten
  • der Anteil (Anzahl im Jahr) der nach DVGW-Arbeitsblatt W 400-3-B1 inspizierten Hydranten
  • der Anteil (Anzahl im Jahr) der infolgedessen entdeckten, schadhaften Hydranten

Armaturen, die – aus welchen Gründen auch immer, z. B. bei einer Betätigung im Rahmen von Baumaßnahmen – als schadhaft identifiziert werden, aber nicht zu den im betreffenden Jahr planmäßig inspizierten Armaturen zählen, fallen demnach nicht unter die obige Erfassung, denn sie würden die Schadensstatistik negativ verzerren. Spiegelbildlich müssen Armaturen erfasst werden, die planmäßig inspiziert werden sollten, aber noch im gleichen Jahr vor der geplanten Inspektion auffällig und deshalb ausgetauscht werden, da die dafür neu eingesetzten, funktionstüchtigen Armaturen die Schadensstatistik entsprechend positiv verzerren würden. Darüber hinaus werden Armaturen in Anschlussleitungen nicht mehr erhoben, weil das DVGW-Arbeitsblatt W 400-3-B1 für diese Armaturen nur eine eingeschränkte Inspektion und Wartung vorsieht, sodass eine unternehmensübergreifende Erhebung nicht sinnvoll erscheint. Es ist davon auszugehen, dass die Umstellung der DVGW-Strukturdatenerfassung (www.dvgw.de/themen/sicherheit/gas-und-wasserstatistik/) gemäß dem neuen DVGW-Arbeitsblatt W 402-B1 zum Jahreswechsel erfolgt.
Ausgabe 6/19

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